Beiträge von Peeches
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Moin@All!
Aus aktuellem Anlass meiner eigenen Kündigung will ich mal aus dem Mythen-Dschungel her austreten in die Lichtung der evidenzbasierten Wahrheit!
Stimmt es, dass eine Mietvertragskündigung per eMail 1. rechtlich Bestand hat, gem. BGB, und 2. auch als zugestellt, und gelesen und bearbeitet gilt?
Ist es sicherer, einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der schriftlichen Kündigung zu beauftragen, i.Ggstz. z. Zustellung mit der Post, als Einschreiben mit oder ohne Rückschein?
Ich habe nämlich mal gehört, dass bei solch wichtigen Dokumenten die Angebote der Post samt und sonders Geldschneiderei sind!
Tschüss, Peeches
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Früher wurde gemunkelt, um so schnell wie möglich aus einem Mietvertrag rauszukommen, stellt man dem Vermieter bis zu drei potentielle Nachmieter vor, und lehnt der alle ab, kann man zum Monatsende des Folgemonats kündigen und ausziehen.
Aber das gibt es wahrscheinlich nicht?
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Moin@All,
ich habe jetzt endlich die Reißleine gezogen, und werde umziehen.
Ist es vom Vermieter genehmigungspflichtig, auf einem entsprechenden Portal einen Nachmieter zu suchen?
Oder muss ich die fragen?
Tschüss
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Guten Morgen,
da mir nun wiederholt mit Kündigung gedroht wird, haltlos als Antwort zu meinen an diese Verwaltung aufgezählten Mängeln, frage ich mich, ob kaufmännische Angestellte in der Verwaltung einer Vermietergesellschaft einfach so mal mit Abmahnungen und Kündigungen drohen, und aussprechen können. Durch was, oder Wen werden die dazu ermächtigt? Muss nicht gem. § 573 BGB ein Volljurist*in min. voraussetzend genannt werden? Oder reicht die lapidare Floskel i. V., oder im Auftrag?
Bietet die einseitige Einschätzung eines "zerrütteten Mietverhältnisses " genügend Spielraum?
Es handelt sich doch um juristisch Miet- Vertrags-, also Zivilrecht!
Grüße, Peeches
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Moin@All!
Mein Thema generiert sich aus aktuellen Erfahrungen.
Mein Vermieter hat ein CRM-Kundenportal, welches auch per App zu erreichen ist, und über die Zuschriften an die Mieter erfolgen. Dort können auch Mängel gemeldet, Dokumente angefordert, oder Beschwerden eingereicht werden.
Die Mieter wurden 2022 zur schriftlichen Einverständniserklärung aufgefordert, und im Frühjahr 2023 war die App viral. Ich fand das aus ökologischen Gründen gut, kein Papier mehr usw.. Wenn ich gewusst hätte, wo das hinführt, hätte ich es bleiben lassen!
Jetzt hat eine Mitarbeiterin des Vermieters gedroht, die App hätte keinen Chatcharakter, weil ich Nachfragen zu merkwürdigen Mitteilungen machte, das wäre eine nicht regelgerechte Nutzung, und droht mit Konsequenzen.
Aber die Kontaktalternative wäre ein zeugenloses Telefonat, nach den bereits gemachten Erfahrungen eher selbstschädigend.
Frage: Entfaltet die Zusage zur Nutzung der App irgendwelche zusätzlichen mietvertragsrechtlichen Pflichten, obwohl es sich imho um einen nachträglichen Nebenabredevertrag, wenn überhaupt, handelt?
Wie kann ich für mich als Mieter eine seriöse Kommunikation zw. mir und de. Vermieter sicherstellen?
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Alaaf und Helau!
Kürzlich erhielt ich die mtl. Übersicht des Wärmeverbrauchs im Oktober, erfasst durch eine v. Vermieter beauftragte Firma per Fernauslese. Darin enthalten einen satten Mehrverbrauch von 33%, im Vergleich zu einem normierten Vergleichsverhalten.
Die Fakten: Der Vermieter hat heizungsseitig die Temperatur pro Raum auf 19 Grad fixiert. Das wurde allen Mietern schriftlich mitgeteilt. Da ich einen Erfassungsfehler vermute, der seit Vertragsbeginn vor drei Jahren existiert, und in der Heizkostenabrechnung 2022 für eine Rückzahlung v. über 300,- sorgte, habe ich den Vermieter schriftlich gebeten, der Sache, meiner Vermutung entsprechend bei der verantwortlichen Firma für Klärung zu sorgen. Passiert ist seitdem nichts.
Entspricht mein Verhalten dem Narrativ, der Vermieter sei als Auftraggeber dem Heizkostenerfasser ggü. dazu verpflichtet, oder muss ich als Mieter für Klärung sorgen, darf der beauftragte Heizkostenerfasser mir als Mieter darüber Auskunft erteilen?
Schunkel un Lache joot
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Zu Prüfen ist also der Umstand, ob es eine fundierte Verpflichtung gibt als
völligen Ersatz der Papierform. Muss ich sehen, ob das noch rekonstruierbar
ist. Was gibt es denn zu den Cookies zu sagen? Ohne deren Zustimmung
keine Nutzung der Website, des Kundenportals. Eine s. g. Cookiewall.
Ich habe grade die Verpflichtung zur Nachrichtenübermittlung in die App bestätigend überprüft. Jedoch wird eine Antwortfunktion seitens des Mieters i. S. einer Kommunikation ausgeschlossen. Wie soll da der Mieter seine Ansichten vertreten?
Bleibt ja nur die Papierform.
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Moin, und danke für die Einlassung!
Möglich wäre eine verstrichene Frist für irgendwelche Aufforderungen, Widersprüche, etc. ?
Ob da jetzt eine vertragliche Verpflichtung draus entstand, sich mal schriftlich zu der Nutzung der App statt Schriftverkehr zu bekennen, ich bekam dann auch Zugangsdaten zugesandt, weiß ich ehrlich gesagt, nicht. Ich leite es aber daraus ab. Ich hatte schon mal über diese App die vollständige Wiederaufnahme der Schriftform gefordert, was unbeantwortet blieb.
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Moin mal wieder! Hier das Neueste: Wiederholt wird behauptet, man hätte mir eine Nachricht geschickt, die ich in der App einsehen könnte. Da ist aber nichts. Die offizielle Website zur Kontrolle kann ich erst nutzen, wenn ich der Nutzung von Cookies zustimme, ich kann keine Auswahl treffen, und eine Belehrung findet auch nicht statt. Somit habe ich keine Möglichkeit, Nachrichten überhaupt zu lesen. Mögliche rechtliche Konsequenzen inbegriffen.
Ist das rechtlich so möglich?
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Die endlose Geschichte ist es ja schon jetzt, nach fast zwei Jahren.
Und für eine Kündigung müssen die Vorwürfe gg. mich bewiesen, und hinreichend sein, ne? Das Geschwurbel bisher beweist ebenso wenig wie die Existenz Gottes!
Schönen Abend
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Jo, Danke dafür, dass du den Überblick behälst. Diese Entwicklung ist jetzt auch ganz neu seit heute und ich werte die auch als Retoure auf meine Beschwerden. Denn das da ganz viel Vitamin B im Spiel ist, belegt die Art und Weise des Umgangs dort in meine Richtung.
Dieser Abmahnung ist auch eine Kündigungsandrohung anhängig. Irgendwelche Vermerke zu rechtfertigenden Quellen fehlen. Das Ganze ist einfach eine langweilige Nerverei.
Der Günstling, mein Kontrahent, macht derweil weiter wie bisher, sogar Party bis vier Uhr unten im Garten. Füge ich meiner Mängelliste hinzu. Auch, dass diese Lügentruppe auf der Gehaltsliste dieser Gesellschaft ihre Arbeit nicht ernst nimmt und ihre Fürsorgepflicht den Mietern nicht genügend wahrt.
Ich bin zu 80% schwerbehindert, Nierentransplantation, Grüner Star im letzten Auge und schon allein deswegen ruhebedürftig, weil Stress den Augendruck ansteigen lässt. Beeindruckt die aber weniger bis gar nicht.
Noch ein Puzzlestückchen.
Also Danke nochmal!
Bitte keine Vollzitate! Eigenen Beitrag nicht in ein Zitat schreiben.
Beitrag dementsprechend korrigiert
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Moin,
zum Feierabend gleich noch eine Frage:
Entfaltet die Abmahnung, verfasst durch die kaufmännische Abteilung meiner Vermietergesellschaft, mit hahnebüchenen und unbewiesenen Vorwürfen, irgendwelche gerichtsfesten Konsequenzen?
Guten Abend, Peeches
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Moin, da hast du natürlich recht, sofern das auch die Vermieterseite betrifft. Wenn der Kuchen aber eigentlich ok ist, die Mäuse aber das Regime haben, muss man auch manchmal die Komfortzone verlassen.
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Die Überlegungen sind mir wohl bekannt: für einen selbst ist die Situation klar, bloß wie überzeugt man einen Dritten, zumal es keine triftigen Beweise gibt.
Das Schloss zu tauschen ist der klügste Weg, wo sie ohnehin den Auszug planen. Das kann aber erfahrungsgemäß schon mal dauern, bei der heutigen Wohnungsmarktsituation, und warum sich noch einem Risiko eines Streitfalls aussetzen?
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Was ist das denn für ein Vermieter? Unter Druck zu setzen scheint bei dem Strategie zu sein, um kritische Mietwillige zu übereilten Unterschriften zu nötigen. Klar, dass das Teil da noch steht, aber dann muss der tatsächlich für die Entfernung a. d. Wohnung sorgen, falls sie sich nicht im Stress dazu bereit erklärt haben.
Falls sie doch länger in der Wohnung bleiben wollen, Rücktritt ist ihnen nicht möglich? Ansonsten würde ich ihnen raten, Alles noch einmal zu malern, aber mit Sperrschicht. Sonst geht der Geruch nie raus, oder sie fangen auch das Schmöken an, was ich nicht hoffe.
Welche Handwerker kommen denn da, sie übernehmen ja "Unrenoviert", ne?
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Es muss schon um funktionale Dinge gehen, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken.
Moin auch hier,
geht darum, es würde aber den Rahmen sprengen, all Das aufzuzählen.
"Heiße Luft" ist gut, denn Gehaltvolleres kam bisher wirklich nicht.
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Moin,
klar, Alles möglich, hat der/die ThreadstarterIN aber nichts von erwähnt. Ich bin von einer Übernahme wie besichtigt ausgegangen, und hatte mich schon wegen des Frigos gewundert, weil sie nicht auf dessen Beseitigung bestanden hat. Der gehörte aber wohl zum Gesamtensemble des Gesamtbildes.
Wurde nicht erwähnt, dass die/der ThreadstarterIN Ggstände übernehmen kann/würde. Das würde ja auch meines Wissens nach eine Zusatzvereinbarung bedeuten?
Mit den zurückgelassenen Gegenständen in Wohnungen, insbesondere Kühlgeräte, gibt es immer wieder Streit, so auch bei mir, und weil eben hochgefährlicher Sondermüll, stehen die immer wieder das Straßenbild zierend am Bürgersteig, oder schon mal im Wald.
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@Community
Moin,
eine Angestellte meiner Vermietergesellschaft droht mir mit Kündigung, unterlegt mit skurilen, unbelegten Vorwürfen.
Offensichtlich bin ich in Ungnade gefallen, weil ich wg. mehrerer Mängelmeldungen plötzlich unbequem, und daher Persona non grata geworden bin. Die hier oftmals empfohlene Gesprächssuche zur Güte kommt hier nicht in Betracht, weil ich mich nicht auf das bisher in 18 Monaten erfahrene Niveau begeben möchte. Abmahnungen liegen keine vor, und auch sonst kann mir Nichts vorgehalten werden. Das Verhältnis ist zerrüttet, aber die fühlen sich stark, wohl wg. der Größe der Gesellschaft. Inakzeptabel ist der unverschämte, autoritäre Stil, der gefahren wird.
Jetzt sind langjährige Erfahrungswerte gefragt -
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@sdrinks
Moin,
es ist schon erstaunlich, wie manche Leute wohnen. Ich hoffe, sie haben entsprechend günstige Konditionen ausgehandelt, so einen Zustand zu übernehmen, denn der einzige Vorteil ist die unrenovierte Übergabe bei Auszug.
Haben sie mit einer Sperrschicht das schöne Gelb vor dem Anstrich vorgestrichen, sonst kommen Geruch und Gilb alsbald wieder.
Der Kühlschrank ist Sondermüll, und muss von ihnen fachgerecht, also bei einer entsprechenden Firma, entsorgt werden. Anspruch auf einen Neuen haben Sie nicht. Wieso auch, sonst hätten Sie auch Ansprüche auf die Renovierung, neue Spüle etc. .
Allerdings ist der Vermieter für die Instandsetzung der Heizung zuständig!
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