Hallo,
hier wurde ja schon einiges gesagt zum Thema "Unrenovierte Wohnung bezogen". Trotzdem möchte ich einmal meinen Fall darlegen: Ich wohne seit >40 Jahren in einer Wohnung im ehemaligen Haus meiner verstorbenen Eltern. Vor 12 Jahren wurde das Haus von der Erbengemeinschaft (Ich plus meine Geschwister) verkauft. Ich blieb ab da als Mieter in der Wohnung. Am 31.03.2024 endet das Mietverhältnis. Ich habe in meiner Zeit in der Wohnung diese ab-und-zu renoviert. Zuletzt Im Sommer 2005, also 7 Jahre vor dem Verkauf. Allerdings nur Wohn- und Schlafzimmer. Auch die Küche gefliest, aber keine Komplettrenovierung der Wohnung. Klar entferne ich nun Dübellöcher und überstreiche unschöne Flecken. Natürlich sieht man die neue Farbe auf dem nicht mehr ganz so weißen Untergrund. Auch Fensterputzen und Besenrein ist klar. Aber ich fange nicht an, hinter dem Ofen (der nun weg ist) neu zu tapezieren. Da sind unschöne Stellen/Macken aus alten Zeiten. Ich habe mich vor dem Unterschreiben des Mietvertrags auch mit meinem RA beraten.
Trotzdem die Frage an euch: Muss ich weitergehende Schönheitsreparaturen ausführen, also Wände neu tapezieren und streichen? Fenster (teilweise 50 Jahre alt) abschleifen und streichen? Und was ist mit vor langer Zeit gebohrten Fliesen? Im Übergabeprotokoll von 2012 steht da nichts. Damals winkte der Vermieter ab. Das seien unwesentliche Kleinigkeiten.
Gruß Ralf