Beiträge von RalfH

    Hallo,

    hier wurde ja schon einiges gesagt zum Thema "Unrenovierte Wohnung bezogen". Trotzdem möchte ich einmal meinen Fall darlegen: Ich wohne seit >40 Jahren in einer Wohnung im ehemaligen Haus meiner verstorbenen Eltern. Vor 12 Jahren wurde das Haus von der Erbengemeinschaft (Ich plus meine Geschwister) verkauft. Ich blieb ab da als Mieter in der Wohnung. Am 31.03.2024 endet das Mietverhältnis. Ich habe in meiner Zeit in der Wohnung diese ab-und-zu renoviert. Zuletzt Im Sommer 2005, also 7 Jahre vor dem Verkauf. Allerdings nur Wohn- und Schlafzimmer. Auch die Küche gefliest, aber keine Komplettrenovierung der Wohnung. Klar entferne ich nun Dübellöcher und überstreiche unschöne Flecken. Natürlich sieht man die neue Farbe auf dem nicht mehr ganz so weißen Untergrund. Auch Fensterputzen und Besenrein ist klar. Aber ich fange nicht an, hinter dem Ofen (der nun weg ist) neu zu tapezieren. Da sind unschöne Stellen/Macken aus alten Zeiten. Ich habe mich vor dem Unterschreiben des Mietvertrags auch mit meinem RA beraten.
    Trotzdem die Frage an euch: Muss ich weitergehende Schönheitsreparaturen ausführen, also Wände neu tapezieren und streichen? Fenster (teilweise 50 Jahre alt) abschleifen und streichen? Und was ist mit vor langer Zeit gebohrten Fliesen? Im Übergabeprotokoll von 2012 steht da nichts. Damals winkte der Vermieter ab. Das seien unwesentliche Kleinigkeiten.

    Gruß Ralf

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit über 30 Jahren in meiner derzeitigen Mietwohnung, die ich immer wieder mal selbst renoviert habe (Tapezieren, Streichen).

    Vor 12 Jahren (2011) wurde das Haus von uns (Ich + Geschwister) als Erbengemeinschaft verkauft. Seitdem bin ich Mieter in der Wohnung. Renoviert wurde beim Eigentümerwechsel in meiner Wohnung weiter nichts, nur zwei zusätzliche Heizkörper wurden installiert. Ich bin also durchgehend hier wohnend.

    Nun steht mein Auszug an. Muss ich Reparaturmaßnahmen an der Wohnung durchführen?

    Gruß und Danke!

    Hallo, ich beabsichtige in Kürze meine Mietwohnung zu kündigen und möchte eine von mir gekaufte Glastüre mitnehmen.

    Hier die Besonderheiten der Angelegenheit:

    - Ich habe die Glastüre vor 20 Jahren von meinem Geld gekauft (damals gehörte das Haus meiner Mutter. Ich hatte eine Wohnung im DG) und tauschte damit eine Holztüre aus, die sorgfältig aufbewahrt wurde. Von dieser Art Holztüre gibt es noch drei weitere in der Wohnung.

    - Vor 10 Jahren wurde das Haus von der Erbengemeinschaft (meine Geschwister und ich) verkauft (ich blieb als Mieter im Haus).

    Wenn ich nun ausziehe, darf ich dann die Glastüre mitnehmen? Die originale Holztür würde ich natürlich an Stelle der Glastüre wieder einhängen (passt alles 1:1).

    Die Frage scheint also zu sein: Ging mit dem Verkauf des Hauses nicht nur die hölzerne Tür, sondern auch die Glastür in das Eigentum des Käufers über?

    Gruß und Danke!

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