Hi,
Bei mir ist die Spülmaschine defekt und ich Frage mich ob die Einbauküche mit im Mietvertrag vorhanden ist?
Es ist eine Einzimmerwohnung mit Küchenzeile direkt im Wohnraum.
1. Im Mietvertrag steht: Vermietet werden folgende Räume bestehend aus 1 Zimmer, 1 Küche, ....
2. Habe ich Anlage 1 in der ich die EBK als überlassung unterschrieben habe. Also nicht zur Mietsache zählend.
3. Email des Vermieters einige Woche später:
Zitat von Schreiben des VermietersAlles anzeigensehr geehrte Mieter,
wie im Mietvertrag unter § 1 und der Anlage Nr.1 aufgeführt, haben Sie zusammen mit der Wohnung auch eine in der Einheit eingebaute Küche von Ihrem Vermieter angemietet.
In der unter § 4 aufgelisteten monatlichen Mietforderung ist die anteilige Nutzungsgebühr für die Küche bereits berücksichtigt.
Ihre vertraglich fixierten Mietzahlungen leisten Sie monatlich auf das Konto Ihres Vermieters, der ebenso in der Firmengruppe .... integriert ist, wie auch die .... GmbH, welche Küchen-Eigentümerin ist.
Aufgrund des internen Verhältnisses der oben angeführten Firmen wird das in Ihrer Zahlung enthaltene Nutzungsentgelt für die Küche intern weitergegeben, so dass sich für Sie keinerlei Änderung ergibt.
Es handelt sich hierbei lediglich um eine steuerliche Formalie.
Dazu gibt es unterschriebene Anlage 2
Zu Paragraf 1 Mieträume des Mietvertrages
In Bezugnahme auf die Vermietung der Küche wird klargestellt das der Vermieter nicht Eigentümer der Küche ist sondern nur treuhänderisch verwaltet und das Mietentgeld weitergibt.
Joa ich bin verwirrt was den nun zählt ![]()
Frohe Weihnachten und danke schon einmal.