Hallo zusammen,
seit mehreren Jahren bewohnen wir unsere Wohnung mit Indexmiete. Das ist im Mietvertrag vereinbart und dort ist festgeschrieben, dass sich die Kaltmiete automatisch zum Januar anhand des Verbraucherpreisindexes erhöht. Weil das allein natürlich nicht ausreichend ist, schickt der Vermietet jedes Jahr im Dezember das obligatorische Schreiben mit neuer Kalt- und Gesamtmiete, dem Nachweis des aktuellen Verbraucherpreisindexes sowie allen weiteren Angaben, die relevant sind. Rechtlich gibt es dort also nichts einzuwenden.
Bisher war ich immer so nett und habe den Dauerauftrag zum Januar direkt angepasst, schließlich waren es nur ein paar Euros und das Verhältnis zum Vermieter sollte natürlich nicht leiden. Nun allerdings meine Frage: Gilt die Regel, dass die Mieterhöhung erst zu Beginn des übernächsten Monats nach Erhalt des Schreibens, also eigentlich zum 1. Februar, fällig wird? Oder muss ich die Miete schon zum Januar erhöhen, weil dies so im Mietvertrag steht?
Eine automatische Mieterhöhung gibt es in meinen Augen nicht, das Schreiben hat also Relevanz und das habe ich erst Mitte Dezember erhalten. Demnach wird die neue Miete erst zum Februar fällig. Richtig?
Vielen Dank!