Pauschal ist ein Durchlauferhitzer nicht in dem Maße teurer. Also für jemanden, der morgens duscht und es dabei sein lässt, macht dies keinen Unterschied. Da allerdings aus gesundheitlichen Gründen mehrmals täglich warmes Wasser läuft und der Warmwasserverbrauch dementsprechend hoch ist, macht dies einen entsprechend großen Unterschied. Vor allem da der Durchlauferhitzer jedes Mal aufs neue erst aufheizen muss und "kalt startet". Daher macht es bei immer wieder benötigten kleinen Mengen einen großen Unterschied und fällt im Vergleich beim Dauerlauf (z.B. Duschen o. Baden) kaum ins Gewicht.
Wenn ich wenig verbrauche ist er allerdings günstiger, weil nicht ständig warmes Wasser im Speicher vorgehalten werden muß.
In dem genannten Fall ständig warmes Wasser, dass nur warmgehalten wird ein riesiger Vorteil.
Bei einem jährlichen Wasserverbrauch von 280-400 m³ (Warmwasseranteil ist leider nicht ermittelbar aber erheblich) macht das eine Menge aus. Gerade weil es eben nicht durch langes Duschen oder Baden entsteht.
Weiß nicht? Ich denke mal das hängt vor allem davon ab was euch vertraglich zugesichert wurde, also was im MV. steht, ob das Aussicht auf Erfolg hat.
Im Vertrag ist das nicht geregelt, von daher habe ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen.
Weiter ist davon auszugehen, dass diesem, auf Grund der Art und Weise wie wir nachgefragt haben, klar war oder er zumindest vermuten musste, dass dies für uns aus oben genannten Gründen für uns ein Ausschlusskriterium war. Der Vertrag wäre mit dem Wissen also nicht zu Stande gekommen.