Beiträge von RHvR

    5. Frage: Kann ich, wenn ich jetzt erst Behebung verlange, um dann eine Frist zu setzen, die Miete auch rückwirkend mindern?

    Nachtrag: Ich habe bereits mehrmals, aber leider nur telefonisch, den Vermieter darauf hingewiesen, wurde aber immer nur vertröstet, passiert ist nichts.

    Meine Wohnung liegt im EG bzw Hochpaterre (4 Stufen) des Vorderhauses und ist ständig zu warm, die Temperatur liegt um die 27-29 Grad Celsius, im Badezimmer und Gäste-WC deutlich darüber. Ich kann weder richtig schlafen, noch mit Gästen im Wohnzimmer sitzen, ohne unter der Hitze zu zergehen.

    Es gehen die Warmwasserleitungen (oder Heizungsleitungen) durch die Wände und den Fußboden in die darüber liegenden Wohnungen.
    Ich wurde bei Vertragsschluss nicht darüber aufgeklärt.

    Eine vielleicht wichtige Zusatzinformation: Die beiden Zimmer, die als Schlafzimmer und Wohnzimmer genutz werden (das dritte zum Innenhof ist klein und wird nur zu Abstellzwecken genutzt), gehen auf die Straße raus - es kann deswegen nicht ständig das Fenster offen sein, gerade in der Arbeitszeit (EG - deswegen im Winter auch nicht ständig dadurch kühlbar).
    Im Sommer herrschen natürlich noch viel höhere Temperaturen.

    Meine Fragen, für deren Beantwortung ich sehr dankbar wäre:
    1. Kann ich die Miete mindern?
    2. In welcher Höhe?
    3. Muss ich dem Vermieter einen konkreten Vorschlag zur Behebung machen (zB Klimaanlage - das ist sicher zu teuer, und er wird sich nicht darauf einlassen)?
    4. Wenn er sich einmalig wegen Unmöglichkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit gegen eine solchen Aufwendung weigert, muss ich dann dennoch eine Frist setzen, oder kann ich direkt mindern?

    Danke vielmals!!

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