Für mich stellt sich diese Frage gerade auch und ich habe dazu Stellungsnahmen von vier Anwälte.
2 schreiben wenn die Quotenregelung nicht gilt dann erlischt auch die komplette Renovierungspflicht.
2 schreiben die Ungültigkeit der Quotenregelung führt nicht zur Ungültigkeit der Renovierungspflicht.
4 Anwälte, alle nach eigenen Worten erfahrene Mietrechtler.
Was stimmt nun ? Die ersten beiden bleiben auch nach Rückfrage bei der Meinung das beides erloschen ist und keine Renovierungspflicht besteht.