Beiträge von owell

    Hallo zusammen,

    wir wohnen zur Miete in einem alten Haus was durch den Klinker auf einer Seite leider eine leicht Feuchte Außenwand (auch bei anderen Mietern) zur Folge hat. Das hat zur Folge, dass im Innenraum im Wohnzimmer hinter und um beide Heizungen der Putz sich regelrecht aufgelöst hat und von der Wand gefallen ist. Das weiß auch der Vermieter und hat jetzt Maßnahmen von außen und innen veranlasst. Innen wurde der betreffende Putz abgeschlagen und neu verputzt. Dazu wurde auch ein Teil der weißen Raufasertapete entfernt. Die neu verputzten Stellen sind natürlich nicht mehr weiß gestrichen wie vorher. Eigentlich sollten die Stellen neu gestrichen und tapeziert werden (Zustand wie bei Übernahme der Wohnung vom Vermieter). Jetzt hat der Vermieter aber gesagt, über die Schönheitsreparaturklausel (existiert im Mietvertrag) wären wir dafür selber verantwortlich. Ist das korrekt?

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