Beiträge von Naleesha

    Hallo Community,

    folgender Sachverhalt:

    Die mitvermietete Waschmaschine geht kaputt. Dies wird sofort dem Vermieter angezeigt, der Vermieter meldet bald darauf, dass Firma F mit der Reparatur beauftragt sei.

    Fima F meldet sich nach 2 Wochen wegen eines Termins. In der Zwischenzeit wird versucht, sparsam mit der Wäsche umzugehen, aber irgendwann muss man halt doch in den Waschsalon. Die Quittung wird vorsorglich aufgehoben.

    Beim Reparaturtermin von Firma F stellt sich heraus, dass die Waschmaschine ein in Deutschland unübliches Modell ist, dass zwar günstig ist, aber Teile dafür nur schwer zu bekommen sind. Das Ersatzteil wird bestellt aber Firma F weist darauf hin, dass es bis zu acht Wochen und länger dauern kann, bis das Ersatzteil eintrifft und die Maschine repariert werden kann.

    In der Zwischenzeit muss weiterhin im Waschsalon gewaschen werden, da man es einem ja auch nicht zumuten kann über 2 Monate und länger keine Wäsche zu waschen. Dies geschieht nun einmal wöchentlich um die Kosten nicht ausarten zu lassen und die Quittungen werden alle aufgehoben.

    Der Vermieter erklärt in einer Email, dass er die Kosten des Waschsalons (13€/Woche) nicht übernehmen werde, da die lange Reparaturdauer ja nicht sein Verschulden sei und er die Reparatur ja unverzüglich veranlasst habe.

    Wie ist die Rechtslage?

    Ab wann müsste der Vermieter die Kosten des Waschsalons übernehmen? der Mieter M versucht ja, diese angemessen und im Verhältnis niedrig zu halten.?

    Welche Gesetzestexte kann man zur Lösung des Sachverhaltes heranziehen? §823 BGB ist es ja eher nicht, da geht es um Schadenersatz. Wir wollen ja weniger einen entschtandenen Schaden einfordern, sondern Überbrückungskosten. Denn selbst wenn man jetzt mal "nur" die Wasser- und Stromkosten nähme, die die Waschmaschine produziert, sind diese ja mit der Miete abgegolten. seit dem Defekt der Maschine zahlen wir ja nicht weniger Miete, nur eben zusätzlich nochmal die Kosten des Waschsalons, da die Möglichkeit entfällt, mit der vorhandenen Waschmaschine zu waschen.

    Mit freundlichem Gruß,

    Naleesha

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