Beiträge von murmel01

    Hallo liebes Forum,

    folgender Sachverhalt liegt vor:

    - Wohnung wurde zu Mietbeginn renoviert bezogen.

    - Die gesamte Mietdauer bis zur Kündigung beträgt 9 Jahre.

    - Bei der Vorbesichtigung wurde die Farbe der Türen beanstandet (Lack bei einigen Türen leicht vergilbt, Nichtraucherhaushalt). Um wieder ein einheitliches Farbbild (Türen und Wände) zu erreichen, sollen alle Innentüren neu lackiert werden (Wohnungstür nur Innenseite).

    Für die Lackierarbeiten der Zimmertüren wurde vom Vermieter eine Pauschale von 500 € (90% antielig nach 108 Monaten) angeboten, sofern die Lackarbeiten nicht selbst durchgeführt/beauftragt werden.

    Ein explizier Konstenvoranschlag eines Malerfachbetriebs wurde bisher nicht vorgelegt, ist jedoch angefragt.

    Meine Frage hierzu:

    Ist die Abgeltungsklausel in Anbetracht des BGH-Urteils von 2015 in dieser Form überhaupt gültig - auch wenn es sich beim Bezug um eine renovierte Wohnung handelte?

    Vielen Dank

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