Eine Eigenbedarfanmeldung ist in diesem Fall nicht möglich und dauert auch mehrere Monate bzw bis zu 3 Jahre. Damit wäre das Bauvorhaben hier vorerst auf Eis gelegt. Anspruch besteht grundsätzlich nicht, das ist klar. Jedoch liegt es im Interesse des Vermieters sein Vorhaben in die Tat umzusetzen. Die Summe beträgt mehr als 2000. Dennoch geben Anwälte diese oben genannte Rechnung als inoffiziellen Wert an ( aber halt wie gesagt inoffiziell ) Der Vermieter zahlt mir das ja nicht weil er freundlich ist. Er verfolgt selber ein wirtschaftliches Interesse.
Beiträge von Proffo
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Sollte man aber gerade nicht wenn die Lage sehr kompliziert ist sich auf diese 200 pro QM verlassen können? Ich komme aus einer der dicht besiedelsten Städte bzw die dichtbesiedelste Stadt. Wie es bisher ausschaut akzeptiert der Vermieter diese Wert allerdings nicht. Und begründet das damit, dass die Miete nie erhöht wurde. Jedoch ist der Vermieter erst seit 9 Monaten mein Vermieter. Die Jahre davor hatte ich einen anderen Vermieter
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Muss die Abfindung darin formuliert sein? Wenn die Zahlung so oder so vor Einreichen der Kündigung eingeht?
Kann man auch irgendwo eine Einschätzung über die Höhe der Abfindung abgeben? Gibt es da etwas gängiges? Ich finde nur etwas wie 200 Euro pro QM aber das gilt als inoffizieller Richtwert. Wie viel ist an sowas wahr?
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Ich danke dir für deine Hilfe Fruggel und weiss das auch sehr zu schätzen dass du dir freiwillig sie Zeit nimmst deine Meinung hierzu zu verfassen.
Den Punkt " Du könntest kein Geld bekommen haben und deine Wohnung los sein " verstehe ich nicht genau. Die Zahlung würde vor Abgabe der Kündigung stattfinden bzw noch vor Aufsetzen der Kündigung meinerseits. Beispielsweise. Zahlung der Abfindung Anfang des Monats. Einreichen der Kündigung 2 Wochen später. ( wenn das Geld schon in meinem Besitz ist also )
Er ist da relativ flexibel und sagte auch " Wir können auch einen Aufhebungsvertrag machen aber ich verstehe nicht was die Vorteile dabei sind für dich. Die Abfindung zahle ich dir so oder so und auch nachdem im Vorfeld schon bevor du mir die Kündigung überreichst "
Ich würde mich auch niemals dazu verleiten lassen eine Kündigung vor der Zahlung zu verfassen weil ich dadurch keine Rechte mehr geltend machen könnte
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Welche Nachteile hätte ich als Mieter hierbei? Also klar, dass ich die Wohnung verliere. Aber das passiert ja so oder so und auch bei einem Aufhebungsvertrag. Mein Vermieter sagte mir ich kann in der Kündigung die Summe der Abfindung benennen und dann zum Datum x kündigen. Und die Zahlung der Abfindung erfolgt kurz vor der Abgabe der Kündigung.
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Danke für die Antworten und riesen Dank an Fruggel. Vieles davon ist korrekt von dem was du vermutest. Wie sieht es aus wenn der Vermieter eine Kündigung des Mieters verlangt und dann eine Abfindungszahlung veranlasst? Bzw. der Vermieter zahlt eine Abfindung vorab und erwartet dann im Gegenzug eine Kündigung seitens des Mieters. Wäre von so etwas abzuraten oder sollte man eher auf einen Aufhebungsvertrag beharren auch wenn der Vermieter im Vorfeld eine Abfindung zahlen möchte aber dafür die Kündigung des Mieters verlangt.
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Das ist natürlich wahr. Aber soweit ich das verstanden habe werden ab Dezember schon Baumaßen stattfinden die ziemlich groß sein werden und mein Gedanke ist halt " es ist nichts anderes als ein hinauszögern bei etwas was sowieso passieren wird "
Die Frage ist wenn ich das anspreche ob dadurch mein Anspruch gänzlich erlischt. Eventuell könnte man ja wenn es zum Streit kommt die Aussage auch verneinen bzw. das man diesen Vorschlag nie gemacht hat
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Also ein Mietaufhebungsvertrag müsste ja sowieso erstellt werden. Allerdings muss auch dies vom Vermieter angesprochen werden, damit ich als Mieter Ansprüche habe. Ich kann dies bezüglich keine Einschätzung abgeben, da ich nur einmal mit meinem Vermieter telefoniert habe und er nur sagte " Alles ganz locker. Wir setzen uns demnächst mal zusammen "
Nichts desto trotz bleibt die Frage oben ja noch offen. Habe ich als Mieter auch Anspruch auf eine Abfindung wenn ich dem Vermieter anbiete die Wohnung früher frei zu machen. Oder erlischt mein Anspruch dadurch und wäre unvorteilhaft für mich ihm dies anzubieten?
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Hallo
Ich habe eine Frage und hoffe hier einige Meinungen/Ratschläge bekommen zu können.
Sachlage : Mein Vermieter plant das Mietverhältnis aufzulösen bzw. die gesamte Wohnung wird leer gemacht und abgerissen. Hier wird wahrscheinlich eine Abfindung gezahlt für die Auflösung des Mietverhältnisses. Das Mietverhältnis soll eventuell zum März 2023 aufgelöst werden
Meine Frage ist nun wie folgt. Würde ein Anspruch auf eine Abfindung auch dann bestehen, wenn ich dem Vermieter anbiete die Wohnung vor März 2023 zu räumen. Zb bereits im Dezember 2022? Oder wäre es für mich unklug ihm diesen Vorschlag zu machen? bzw würde mein Anspruch erlischen wenn ich ihm den Vorschlag mache die Wohnung früher frei zu machen?
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