Beiträge von Fossibaer

    Hallo,

    der Verkauf unserer Wohnung steht an bzw. ist schon fast vollzogen.

    Der Verkauf ist als Kapitalanlage ausgeschrieben gewesen und der voraussichtlich neue Eigentümer hat mir gegenüber (Mieter) geäußert das er Eigenbedarf anmelden wird.

    Der Verkauf wurde von unserer Hausverwaltung im Auftrag des alten Eigentümers initiiert und auch die Hausverwaltung hatte uns zugesichert das wir dort wohnen bleiben dürfen.

    Haben wir irgendeine rechtliche Handhabe falls der neue Eigentümer wirklich Eigenbedarf anmeldet obwohl das Objekt als Kapitalanlage ausgeschrieben war?

    Vielen dank und viele Grüße

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