Und außerdem muss ein Vermieter keine korrigierte Abrechnung erstellen. Die Abrechnung dient nur dazu festzustellen, was du dem Vermieter an Nachzahlung schudest. Das bedeutet, man rechnet selbst aus, was korrekt wäre, und das gilt dann aus Sicht des Mieters.
Interessant.
Die Belege werde ich nochmal anfordern.
Ich hatte ja schon mehrfach Kontakt zu Vermieter und Abrechnungsfirma per Telefon und Mail, in denen ich erklärt habe, dass ich die Abrechnung nicht nachvollziehen kann. Auf die sehr starken Unterschiede hingewiesen, die mir nicht erklärbar sind, sowie eine Rechnung mit den Werten des Protokolls vorgelegt, die plausibel im Vergleich zu meinen Vorherigen ist.
Nach "Prüfung" der Abrechnung bleibt die Firma jedoch dabei, dass eine Abrechnung nach Gradzahltagen unabdingbar ist. Für mich absolut unverständlich.