Beiträge von Manni123

    Und außerdem muss ein Vermieter keine korrigierte Abrechnung erstellen. Die Abrechnung dient nur dazu festzustellen, was du dem Vermieter an Nachzahlung schudest. Das bedeutet, man rechnet selbst aus, was korrekt wäre, und das gilt dann aus Sicht des Mieters.

    Interessant.

    Die Belege werde ich nochmal anfordern.

    Ich hatte ja schon mehrfach Kontakt zu Vermieter und Abrechnungsfirma per Telefon und Mail, in denen ich erklärt habe, dass ich die Abrechnung nicht nachvollziehen kann. Auf die sehr starken Unterschiede hingewiesen, die mir nicht erklärbar sind, sowie eine Rechnung mit den Werten des Protokolls vorgelegt, die plausibel im Vergleich zu meinen Vorherigen ist.

    Nach "Prüfung" der Abrechnung bleibt die Firma jedoch dabei, dass eine Abrechnung nach Gradzahltagen unabdingbar ist. Für mich absolut unverständlich.

    Missverständnis. Mein ersten Satz war nicht auf Dich bezogen, sondern die Abrechung. Da fühle ich mich in der Beweispflicht. Selbst wenn 2 von 6 Weten falsch sein sollten, darf die Abrechnung dann vollständig in Heizgradtagen erstellt werden?

    Die Werte des Protokolls passen zu den Verbräuchen 20 und 19. In Summe pbersteigen die Werte der Abrechnung die des Jahres 20, und sind doppelt so hoch wie die Werte des Protokolls. Wobei ich den April auch nicht mehr geheizt habe.

    Werde wohl doch den Weg über einen Anwalt gehen müssen.

    Warum stehe ich in der Beweispflicht für die Korrektheit der Werte der Zwischenablesung?

    Die Ablesung vom Zählertausch im November wird mir vermutlich nicht viel nützen, da ich kaum beweisen kann das diese falsch abgelesen wurden. Dabei sollen die Werte von 2 der 6 Zähler unter denen vom April liegen. Damit soll die gesamte Zwischenablesung unbrauchbar sein. Lediglich ein Blick auf die Zähler selbst wäre da hilfreich.

    Bei zwei Zählern soll der Wert vom April (Zwischenablesung) über dem vom November liegen. Daher die ganze Abrechnung nach Gradzahltagen. Daduch verdoppelt sich mein Verbrauch und liegt für höher als beim gesamten Vorjahr, bei gleichem Heizverhalten.Das ist schon sehr auffällig, interessiert sie allerdings nicht.

    Die Zwischenablesung ist ja Pflicht. Dann muss doch auch die Abrechnung damit erfolgen.

    Die Werte des Nachmieters wurden mir verweigert (Datenschutz), hake da nochmal nach. Danke für den Hinweis!


    Zur Info: Die Vorjahreswerte der Zähler hatte die Maklerin bei der Zwischenablesung auch mit abgelesen. Diese stimmen exakt mit denen meiner Vorjahresabrechnung überein. Und die aktuellen werte sollen dann falsch abgelesenen worden sein?

    Dachte das Ganze ginge auch ohne Rechtsstreit mit Anwalt.

    Hallo,

    Ich habe kürzlich die Heizkostenabrechnung für 2021 für meine alte Wohnung erhalten.

    Die Abrechnung wurde durch ein Unternehmen im Auftrag des Vermierters erstellt.

    Die Abrechnung wurde nach Heizgradtagen erstellt, Basis sind die Zählerstände vom 15.11.21. Dabei wurden die Zähler gewechselt.

    Ich bin jedoch im April ausgezogen, und bei der Wohungsübergabe wurde die Zählerstände von der Maklerin des Vermieters aufgeschrieben. Diese wurden wegen angeblicher Unplausibilität nicht für die Abrechung verwendet.

    Dabei sind die Werte absolut plausibel und spiegeln meine vorherigen Verbräuche wieder.

    Wenn ich die Abrechnung mit diesen Werten rechne komme ich auf die Hälfte.

    Dieses Vorgehen kann ich nicht verstehen. Da so offensichtlich die Werte der Abrechnung stimmen. Ich habe ja auch keine Ahnung was in den ca. 7 Monaten nach der Wohungsübergabe passiert ist.

    Hat da jemand Erfahrungswerte?

    Was kann ich machen?

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