Beiträge von longson

    Sie verwies nun auf § 549 BGB - Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften, wo man folgendes findet:

    (2) Die Vorschriften über [...] den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses [...] gelten nicht für Mietverhältnisse über

    [...]

    2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt"

    Dieser Punkt trifft ja zu. Kann man somit ohne Weiteres fristlos kündigen?

    Ich hatte persönlich sehr gehofft, dass es sich um ein Missverständnis handelte, aber nachdem ich meiner Vermieterin einen Widerspruch zur Kündigung schickte und ankündigte, in sehr naher Zukunft wieder vor Ort zu sein, dort das Zimmer weiterhin vertragskonform zu nutzen, da die Kündigung nichtig ist, und dennoch gerne zu einem Gespräch über eine alle Seiten zufriedenstellende, fristgerechte Kündigung bereit sei [edit: der Widerspruch enthielt ebenfalls eine Re-Iteration desses, was ich in den Mails zuvor schon erläuterte, und zwar, dass es kein Steckschloss gibt], schickte sie mir diese nicht sonderlich nett formulierte Mail:

    "Die Kündigung gilt mit Auskunft vom Ra xyz auf Ende September 22, einen Grund brauche ich nicht. Also packe deine Sachen"

    Sie scheint nicht sonderlich gesprächsbereit zu sein und der Verdacht, dass der Grund des Steckschlosses ein Vorwand war, ist auch die einzige Möglichkeit, die mir nach "einen Grund brauche ich nicht" einfallen würde. Auch die Angabe "Ende September" verwirrt mich.

    Bitte die Forum Regeln beachten und keine Namen nennen

    Ich bedanke mich zunächst sehr für Eure Antworten!

    Im Folgenden ist der Wortlaut der Kündigung enthalten (Fehler wurden 1:1 übernommen):

    "bezugnehmend auf meine Mail v. 10.08.22, die unbeantwortet geblieben ist, kündige ich ihnen außerordentlich und fristlos.

    Bitte entfernen sie das Steckschloss räumen das Zimmer und geben mir die Hausschlüssel.

    Es ist für mich unzumutbar mit Ihnen zusammenzuwohnen, so ein eigenmächtiges Verhalten können sie mir nicht zumuten!"

    Ausgehend von den Informationen, die ich hier sammeln durfte, wirkt es so, als ob diese Kündigung illegitim sei. Ich habe ihr zwei mal geantwortet und nach einem Gespräch gebeten und sowieso kein Steckschloss installiert. Unsicher bin ich mir, ob ein "eigenmächtiges Verhalten" überhaupt ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann.

    Vielen Dank.

    Vielen Dank für die Antwort!

    Um die gestellen Fragen zu beantworten:

    Wir haben einen typischen, formalen Untermietervertrag abgeschlossen, in welchem auch die drei Monate Kündigungsfrist angegeben sind.

    Ich weiß absolut nichts von einem Schloss. Ich habe lediglich den Schlüssel benutzt, der mir zum Einzug gegeben wurde und nichts mit dem originalen Türschloss angestellt. Dieses funktioniert auch ohne Probleme. Anmerken möchte ich auch, dass das Thema Schloss weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung vorkommt. Ich weiß weder, von was für einem Schloss sie redet oder warum das überhaupt relevant sein sollte.

    Guten Tag.

    Ich bewohne als Student zur Untermiete in der Wohnung meiner Vermieterin ein Zimmer. In den Semesterferien bin ich in die Heimat gefahren, worüber ich die Vermieterin informierte. Ich habe geplant, die Zeit bis zum Ende des Monats außerhalb meines Studienortes zu verbringen. Ab Beginn September muss ich sowohl beruflich als auch studiumsbedingt wieder anwesend sein. Das Zimmer habe ich mit dem entsprechenden Schlüssel abgeschlossen.

    Einige Tage nach meiner Abreise sand mir die Vermieterin eine E-Mail, in welcher sie es verurteilte, dass ich (wo genau auch immer) ein "Steckschloss" angebracht hätte, und sie mich darum bittet, mir in der nächsten Zeit eine neue Bleibe zu suchen. Ich habe den Inhalt der Mail hier nicht verkürzt, es standen diese zwei Informationen in einer sehr kurzen Mail, nichts weiter. Meine Antwort, in welcher ich lediglich nach näheren Informationen und einer Aussprache diesbezüglich bat (da ich nichts von einem Steckschloss weiß), blieb unbeantwortet. Eine Woche darauf habe ich ihr dann eine weitere Mail geschrieben, in welcher ich nach ihren Vorstellungen der vermutlich bevorstehenden Kündigung bezüglich frug. Mir lag zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung oder sonstige Informationen vor, also nahm ich an, dass ich diese nach meiner Wiederankunft erhielte und ich drei Monate Zeit hätte, alles in Ruhe zu regeln. So schilderte ich es ihr und bat darum, es mit ihr weitergehend zu bereden. Auch diese Mail blieb unbeantwortet.

    Nun, wieder etwa eine Woche später, schrieb sie mir, dass sie mir eine fristlose Kündigung per Einschreiben zugesandt hat. Ihre E-Mail beinhält keine näheren Informationen. Ich schätze, dass ich den tatsächlichen Grund bald im Schreiben vorfinden werde.

    Ich bin ziemlich überfordert mit der Situation (auch, da dies mein erstes richtiges Mietverhältnis ist) und weiß sie nicht wirklich einzuschätzen: Ich weiß zunächst nicht, was überhaupt der Grund für die Kündigung sein könnte, und auch nicht, ob es überhaupt möglich ist, eine solche ohne vorhergehende Abmahnung zu beschließen. Dass all das etwa 10 Tage vor Wiederantritt meines studentischen Jobs und diversen Verpflichtungen an der Universität passiert, versetzt mich in eine ziemliche Notlage.

    Falls mir jemand die Situation einschätzen und zu weiteren Schritten raten kann, wäre ich sehr dankbar. Ich bin sehr verwirrt und extrem gestresst.

    Vielen Dank.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!