Hallo Fruggel,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Leider hatte ich schon vermutet, dass erst gehandelt werden kann, wenn das Kind längst im Brunnen liegt. Denn wie soll ich im Nachhinein nachweisen, dass ich viel weniger verbrauche als angegeben? Die Abrechnungen des Versorgers aus den letzten Jahren weisen nach, dass ich in der Vergangenheit weit unter dem durchschnittlichen Verbrauch lag, aber nicht für dieses Jahr.
Eine Anfrage bei meinem Vermieter habe ich schon gestellt. Dieser hat mich an den Monteur verwiesen, welcher wiederum sagte dass sollte längst geschehen sein und wenn es nicht geschehen sei, solle ich mich über die kostenlose Energie freuen.
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