Verschwendung von Nebenkosten:
Mehrmals in der Woche wird an einer ausgewachsenen Kiefertanne ein geöffneter Wasserschlauch gelegt um diesen zu wässern, unabhängig auch wenn es gerade in Strömen regnet. Dies wird von einem Nachbarn vorgenommen, der die alleinige Nutzung dieses Gartens hat. Durch den Verkauf des hinteren Grundstücks, zwecks Bebauung und Nachverdichtung befindet sich der entsprechende Baum auf dem Nachbargrundstück und gehört nicht mehr zu unserem Grundstück, an dem Nutzungsrecht des Mieters hat dies allerdings nichts geändert. Zur Aufteilung der Wasserkosten gibt es einfache, ungeeichte Wasserzähler in den jeweiligen Wohnungen. Meine Forderung an die Hausverwaltung einen eigenen Zähler zu installieren wurde ignoriert. Eine Umlagefähigkeit mit ungeeichten Wasserzählern für die Gartenpflege des Nachbargrundstücks sehe ich allerdings kritisch, wer kann hierzu eine Einschätzung abgeben? Meiner Meinung nach spricht schon der Wortlaut von BetrKV § 1 dagegen.
Sommerheizung:
Bis vor einigen Jahren hatten wir eine alte Heizung, bei der (angeblich) die Regelung für Sommer- und Nacht-Absenkung defekt war und (gelogen) nicht reparable sei. Nun wurde die Heizungsanlage (angeblich als Modernisierung, aber anderes Thema) erneuert. Schnell wurde praktisch der alte Zustand wieder hergestellt, so dass nun wieder auch im Sommer und auch Nachts wieder auf Hochtouren läuft (Nachtabsenkung abgeregelt von 00:00 bis 4:00, Heizkurve auf 20 Grad). Praktisch bedeutet dies, dass wenn es gestern 30 Grad hatte und heute auch, die Heizung ab 4.00 Uhr läuft, sobald die Außentemperatur unter 20 Grad liegt. Das Haus ist gut gedämmt, so dass es auch bei Außentemperaturen von unter 17 Grad immer noch innen 22 Grad hat, so dass es eine unnötige Verschwendung, nicht nur unter der aktuellen Nachrichtenlage. Es ist auch sicher kein Zufall, dass der Gartenpfleger auch derjenige ist, der als einziger von 17 Mietparteien die Heizung auch im Hochsommer am laufen hält. Die Heizkosten werden zu 70% verbrauchsanteilig und zu 30% per qm abgerechnet, wobei ich allerdings Zweifel habe, dass dies "mit Rechten Dingen" zugeht. Was könnte man tun?