Beiträge von JaxTeller

    Hallo,

    vorab eine Information zu mir. Ich war in den Jahren 2023 und 2024 relativ schwer krank und hatte weder die körperliche noch die psychische Kraft mich großartig mit irgendwem oder irgendwas auseinanderzusetzen. Es gar irgendwo auf einen Rechtsstreit oder den Verlust meiner Wohnung ankommen zu lassen.

    Soviel erst mal zu meiner damaligen persönlichen Situation.

    Am 31. Juli 2023 lag ein Schreiben meines Vermieters - Datum 28. Juli 2023 - in meinem Briefkasten. Mit dem Schreiben wurde die Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 7,5% ab dem 01. Oktober 2023 verlangt. Mir wurde zur Beantwortung eine Frist bis zum 30. September 2023 gesetzt. In dem Schreiben wurde auch deutlich darauf hingewiesen, daß man auch 15% hätte nehmen können. Anmerken möchte ich noch, dass dies die erste Erhöhung seit 04/2000 war.

    Eigentlich hatte ich dann vor, dass Mieterhöhungsverlangen durch Fachleute prüfen zu lassen.

    Am 07. September erhielt ich dann jedoch eine Mahnung, dass meine Zustimmung zur Mieterhöhung bisher ausgeblieben sei. Mir wurde in dem Schreiben angekündigt, dass man, sollte ich nicht zustimmen, gegen mich klagen würde und es dann nicht mehr bei den 7,5% bleiben würde.

    Ich habe dann am 07. September zugestimmt und ab 01. Oktober auch die erhöhte Miete gezahlt.

    Am 02. November erhielt ich dann ein Schreiben, daß ich der Mieterhöhung ja nicht zugestimmt hätte und ich jetzt den 15% Erhöhung zustimmen soll. Ich habe mich dann am 02. November über ein Onlineportal der Hausverwaltung an diese gewendet. Das Schreiben ist auch nachweislich, ich habe eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten, dort angekommen. Eine Antwort darauf kam jedoch nie. Ich habe dann, um weiteren Ärger zu vermeiden, der Erhöhung auf 15% zugestimmt und diese ab 01. Januar 2024 auch gezalt.

    Hier nochmal kurz die Miethöhe (Kaltmiete) zusammengefaßt.

    Bis 09/2023 = 483,58 Euro 10/2023 bis 12/2023 = 519,85 Euro ab 01/2024 = 556,12 Euro

    Die Zahlungen kann ich nachweisen. Einmal durch Auszüge meines Mieterkontos und zum anderen durch meine Bankkontoauszüge.

    Nun meine Frage: Welche Miete gilt denn nun aktuell eigentlich? Die Zustimmung zur ersten Erhöhung hat die Vermieterin ja nicht angenommen. Die Zustimmung zur zweiten Erhöhung hätte sie, wie ich heute weiss, ja wohl gar nicht verlangen dürfen?

    Das ist richtig. Aber bei dem Beispiel Aufzug muss man dazu sagen, dass es vorher falsch gemacht wurde. Die Bewohner der Häuser mit Aufzug wurden bisher zu unrecht entlastet.

    Es wurde dann aber 20 Jahre lang falsch gemacht. Für mich gilt - was in der Praxis vielleicht nicht so sein muss - das was vertraglich vereinbart ist und vereinbart war.

    Warum?

    Weil die Unterlagen (Hausmeisterrechnung, Versicherungen, Stromrechnung etc.) wohl bei der alten Vermieterin liegen. Die habe ich mir nicht angeschaut, da es dafür keinen Grund gab. Und jetzt habe ich wohl kein Recht mehr darauf, dort Belegeinsicht zu nehmen?

    Ich sag mal so, durch die Änderung der Wirtschaftseinheiten kann sich keine Steigerung in den Kosten ergeben. Denn die Kosten würden ja unter dem Strich gleich bleiben, egal wie man sie zusammen fasst.

    Da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher.

    Beispiel Aufzüge?

    Es sind 2 Häuser (bzw. 2 Gebäude mit 4 Hausnummern) zu je 3 Stockwerken und 28 Wohnungen, ein Haus (hat keinen Aufzug, wurde hier auch nicht umgelegt) 3 Stockwerke mit 16 Wohnungen und dann noch 2 Häuser mit 7 Stockwerken und jeweils 54 Wohnungen.

    In den ersten 2 Häusern/4Hausnummern sind jeweils 4 Aufzüge. In den beiden „Hochhäusern“ sind jeweils ein Aufzug. Wenn sich also vorher die Gesamtkosten auf 164 Wohnungen aufgeteilt haben und jetzt getrennt nach den Häusern, ergibt das doch für die kleinen Häuser eine Steigerung und für die großen eine Entlastung?

    Aber egal. Ich muss die Unterlagen ja eh prüfen und dann werde ich schauen. Doof ist nur, dass ich dann zum Vergleich nicht die Unterlagen für 2020 heranziehen kann.

    Wie man Gebäude zu Wirtschaftseinheiten zusammen fasst oder nicht, obliegt dem Vermieter. Man müsste natürlich prüfen, ob das korrekt umgesetzt ist.

    Vielen Dank für die Antwort.

    Im Vertrag mit der alten Vermieterin war festgelegt, welche Häuser zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefaßt wurden.

    Die neue Vermieterin kann dann trotzdem hingehen und diese Vereinbarung einseitig abändern? Also anstelle 6 Häuser zusammenfassen, die 6 Häuser einzeln abrechnen? Das dann auch ohne den Mieter, also mich, darüber zu informieren und erst mit der Abrechnung vor vollendete Tatsachen stellen?

    Es kann auch möglich sein, dass du bisher Glück hattest, weil der vorherige Eigentümer nicht alles umgelegt hat, obwohl er mehr hätte abrechnen dürfen.

    Das würde ich jetzt mal ausschließen. Die alte Eigentümerin hat mehrere tausend Wohnungen im Bestand und hat mit Sicherheit abgerechnet, was sie abrechnen konnte.

    Du hast aber das Recht, die Belege persönlich beim Vermieter einzusehen. Dort sieht du dann, was da genau abgerechnet ist. Und man ann prüfen, ob vielleicht Kosten umgelegt urden, die gar nicht umlagefähig sind, z.B. Reparaturen.

    Was ich dann wohl auch machen werde.

    Hallo,

    ich bewohne seit dem Jahr 2000 die von mir angemietete Mietwohnung. Zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 hat meine Vermieterin gewechselt, da die Wohnungen auf eine neue Gesellschaft übergegangen sind.

    Vereinbart ist, dass jährlich die Betriebskosten abgerechnet werden. Mir liegt nun für das Jahr 2021 die erste Abrechnung der neuen Vermieterin bzw. Hausverwaltung vor.

    Diese endet mit einer Steigerung der Betriebskosten um nahezu 33% im Vergleich zu den Vorjahren. Macht für mich eine Nachzahlung knapp 400 Euro. U.a. sollen die Hausmeisterkosten um 81%, die Kosten für den Aufzug um 139%, Versicherungen um 220% und der Strom um 165% teurer geworden sein.

    In den Jahren 2000 bis 2020 wurde von der alten Vermietern die Abrechnungseinheit mit 6 Häusern (ca. 12.000m²) abgerechnet. Die neue Vermieterin scheint nun allerdings die einzelnen Häuser abzurechnen. Jedenfalls gibt sie nur noch die Fläche des Hauses an (ca. 1.600m²) und wohl auch nur noch die Kosten für dieses Haus.

    Meine Fragen sind

    1. ist die neue Vermieterin einseitig berechtigt den Abrechnungsschlüssel abzuändern oder aber hätte es hierzu meiner Zustimmung bedurft?

    2. hätte mich die neue Vermieterin zumindest darüber informieren müssen, dass sie den Abrechnungsschlüssel abändert?

    3. hätte sie mich im Vorfeld auf die exorbitante Steigerung der Kosten hinweisen müssen?

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