Beiträge von Stine

    Hallo,
    Danke erstmal für die schnelle Antwort.
    Ich habe meinen Mietvertrag durchgeschaut und beim Zustand der Mieträume §20 1. Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand im gegenwärtigen Zustand und bei den sonstigen Vereinbarungen §21 Bei Auszug ist die Wohnung im Zustand des Einzuges zu übergeben.

    Mehr steht nirgends.
    Wie würde verhält es sich denn ,wenn die Vermieterin die Wohnung aber nicht mit Teppichböden abnehmen will ? Wie soll ich mich dann verhalten ? Ich hatte vor die Wohnung so zu übergeben wie ich sie übernommen habe nämlich mit Teppichböden.

    Hallo,
    Ich wohne seit fast 8 Jahren in meiner jetzigen Wohnung und möchte nun ausziehen.In der Wohnung war beim Einzug Teppichboden verlegt bzw. über den alten Teppich wurde ein neuer gelegt.Dieser war nach einer gewissen Zeit unbrauchbar geworden. Nun möchte meine Vermieterin Laminat in die Wohnung legen.Sie würde ihn besorgen und da mein Lebengefährte Tischler ist soll er ihn verlegen.Wir sollen den Teppich rausreißen hieß es von ihrer Seite . Im Mietvertrag wurde festgehalten ,dass die Wohnung im renovierten Zustand zu übergeben sei wie beim Einzug.
    Müssen wir nun diese Arbeit übernehmen?

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