Hallo,
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich habe meinen Mietvertrag durchgeschaut und beim Zustand der Mieträume §20 1. Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand im gegenwärtigen Zustand und bei den sonstigen Vereinbarungen §21 Bei Auszug ist die Wohnung im Zustand des Einzuges zu übergeben.
Mehr steht nirgends.
Wie würde verhält es sich denn ,wenn die Vermieterin die Wohnung aber nicht mit Teppichböden abnehmen will ? Wie soll ich mich dann verhalten ? Ich hatte vor die Wohnung so zu übergeben wie ich sie übernommen habe nämlich mit Teppichböden.