Beiträge von Ketalusti

    Guten Tag zusammen,

    folgender Sachverhalt hat sich zu getragen:

    Letzte Woche Freitag habe ich festgestellt, dass sich die Balkontür nicht mehr schließen lässt und unten blockiert wird.

    Das Scharnier ist herausgebrochen und blockiert die Tür unten.

    Die Schadensursache konnte ich nicht identifizieren, möglicherweise lag etwas temporär dazwischen, oder es lag daran, dass die Tür oben nicht richtig eingerastet war durch den vorherigen Mangel.

    Ich bin erst vor einigen Monaten eingezogen, aber die Tür ist schon einige Jahre alt und ließ sich vorab auch nur mit Druck auf den oberen Bereich wirklich winddicht schließen.

    Den Schaden habe ich meinem Vermieter umgehend und ausführlich, mit Bildern belegt, über WhatsApp gemeldet.

    Dieser rief mich darauf hin an und sagte, dass er der Firma meine Kontaktdaten geben wird, damit diese sich mit mir in Verbindung setzt.

    Zudem soll ich bitte den Schaden über meine Privathaftpflicht versuchen abzuwickeln, andernfalls würde mir eine Beteiligung in Rechnung gestellt werden, mit Verweis auf gesetzliche Klauseln und Erwähnung im Mietvertrag.

    Der Vermieter wohnt selbst weit von der Wohnung entfernt und konnte sich daher leider selbst kein Bild vor Ort machen.

    Im Anschluss habe ich umgehend meine Versicherung kontaktiert, die Gesamtsituation genau wie o.g. geschildert und die Rückmeldung bekommen, dass Schäden bis zu 150 Euro von der Privathaftpflicht getragen werden, die Firma allerdings ein Gutachten ausstellen muss, ob es sich dabei um mein Verschulden oder um einen Materialmangel / Verschleiß handelt.

    Nun habe ich morgenfrüh einen Reparaturtermin vereinbart, den Vermieter habe ich über alles informiert, er möchte aber nicht wirklich etwas damit zu tun haben und schrieb mir bei WhatsApp nur, dass ich mich direkt um die Rechnungszuordnung und Abwicklung kümmern sollte.

    Folgend ein Auszug aus dem Mietvertrag:

    "§10 Bagatellschäden / Kleinreparaturen


    Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse. Bei anderen Schäden, die der Mieter zu verantworten hat aber der vorhergehenden Regelung nicht unterliegen, ist es ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

    Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 120,- EUR, maximal 350,- EUR inkl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt)."

    Nun meine Fragen:

    1) Ist dies Rechtsgültig und ich muss für die Kosten der Reparatur in jedem Fall aufkommen bzw. mich Beteiligen, egal welches Urteil die Firma fällt?

    2) Muss ich bei der Rechnungsauslegung bereits etwas beachten? Soll ich die Firma anweisen diese auf die Rechnungsadresse meines Vermieters auszuweisen?

    3) Bin ich wenn der erste Punkt nicht zutrifft verpflichtet in Vorkasse zu gehen?

    4) Gibt es sonst noch etwas was ich beachten sollte und was in diesem Kontext gut zu wissen wäre?


    Ich bedanke mich im Voraus vielmals für eure Antworten und wünsche euch einen sonnigen Dienstag!

    Viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!