Beiträge von tomstar

    Ja, das stimmt wohl.

    Sonst ist das Verhältnis soweit mit dem Vermieter in Ordnung. Aber es wurde halt auch kontinuierlich an der Preisschraube gedreht und jetzt kommt auf einmal wieder ein Batzen an Nachzahlung, sodass man halt schon etwas mißmutig werden kann ;-).

    Ich werde mal in mich gehen und schauen, wie ich das letztlich handhabe.

    Mir war aber jetzt auch wichtig zu wissen, ob es generell zulässig ist. Weil das möchte ich dann schon gegenüber dem Vermieter erwähnt haben, dass ich es nicht bezahlen müsste, aber man halt fair bleiben möchte.

    Danke soweit für die Einschätzung.

    In seinem Schreiben zur Nebenkostenabrechnung steht dazu:

    "Leider ist mir ein Fehler bei der Abrechnung passiert... Bei durchlaufen der Unterlagen vom Steuerberater ist aufgefallen das ich die Grundsteuer nicht mitberechnet habe jedes Jahr..."

    Also in dem Fall würde ich das dann wohl als eigenes Verschulden interpretieren und lässt sich nicht dadurch begründen, dass er die Informationen bislang nicht vorliegen hatte.

    Hallo Zusammen,

    ich habe kürzlich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 von meinem Vermieter erhalten.

    Jetzt schreibt er allerdings, dass er es für die Jahre 2019 (in diesem Jahr hatte er die Wohnung gekauft und war somit mein neuer Vermieter) und 2020 übersehen hat die Grundsteuer in die Nebenkostenabrechnung einfließen zu lassen und möchte diese ebenfalls noch rückwirkend von mir bekommen, zusammen mit der eh schon recht hohen Nachzahlung (inkl. diesmal berücksichtigter Grundsteuer für das Jahr 2021).

    Die Frage meinerseits wäre, ob ich für die Jahre 2019 und 2020 die Grundsteuer nachzahlen muss? Für 2021 ist ja klar und auch soweit in Ordnung. Ich meine, hat er ja verschusselt und er schreibt sinngemäß, dass es ihm nach Unterlagen vom Steuerberater aufgefallen ist, dass er eben die Grundsteuer nicht mit berechnet hat. Ist also relativ klar sein eigenes Verschulden und hat dann wohl auch nichts mit einer Nachberechnung der Grundsteuer durch das Finanzamt zu tun haben.

    Möchte aber natürlich auch kein Streit vom Zaum brechen, wenn ich da im Unrecht sein sollte.

    Beste Grüße,
    Thomas

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