Beiträge von Amelie31

    Darf ein Vermieter die Kosten für eine Einfriedung/einen Sichtschutz, der gleichzeitig Einfriedung ist, auf den Mieter abwälzen?

    Sachlage: Der Sichtschutz zwischen mir (Hausbesitzer) und meinem Nachbarn (Mieter) ist beim Sturm eingestürzt. Nach NRW Einfriedungsgesetz gilt eine ortsübliche Einfriedungspflicht, die Kosten dafür teilen sich beide Parteien.

    Da ich meinen Garten sowieso durch einen Galabauer auf Vordermann bringen lassen möchte, holte ich einen Kostenvoranschlag von 4 Firmen für eine Hecke als Sichtschutz ein. Ein Holzsichtsschutz lohnt sich wegen Windschneise nicht, der Mieter nebenan ist einverstanden.

    Ich trat daraufhin an den Vermieter/Besitzer des Nachbarhauses heran, um ihn um sein Einverständnis zu bitten und ihn (im Falle seines Einverständnisses) um die anteilige Kostenübernahme, zu der er m.E. verpflichtet ist, zu bitten. Er meinte, ich solle mir das Geld und das Einverständnis von seinem Mieter holen. Auf meinen Hinweis, dass ein Mieter nach meinem Rechtsverständnis nicht dazu verpflichtet werden könne, meinte er, dass es ja gewisse Abmachungen im Mietvertrag geben könne, von denen ich nichts wisse (er wollte mich eindeutig am Telefon loswerden).

    Fragne:

    1. Ist es generell für ihn möglich, die Kosten auf seinen Mieter abzuwälzen?

    2. Oder - wenn nicht - ist dies dann möglich, wenn es eine Sondervereinbarung im Mietvertrag gibt (wovon ich nicht ausgehe, ich denke, er blufft)?

    Ich weiß, dass der Mieter die Kosten nicht übernehmen wird (würde ich als Mieter auch nicht), zumal seine finanziellen Mittel beschränkt sind. Was sagt die Rechtslage? Es geht übrigens um 2000 Euro (geteilt durch 2), mit der Hecke kommt er billiger weg als mit einem Zaun.

    Danke u LG Amelie

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