Beiträge von Kaffee22

    Ich arbeite bei einem Gas- und Stromversorger und kann klar sagen: das ist keine Seltenheit.

    Leider gibt es da kaum Spielraum. Laut der Grundverordnung für Gasversorgung (GasGVV) ist der neue Bewohner verpflichtet sich schriftlich innerhalb von 6 Wochen anzumelden. 6 Wochen daher, weil die gesetzlichen Fristen eine Ummeldung nur für diesen Zeitraum zu lassen. Noch weiter rückwirkende An- und Abmeldungen werden heute kaum bis gar nicht mehr gestattet.

    Was hättest du tun sollen?

    Gleich 2021 nach der ersten Problematik deinen Mietvertrag an den Gasversorger schicken und dich einfach anmelden lassen. Es muss nur ein Nachweis vorhanden sein, dass du jetzt zuständig bist. Vormieter und Vermieter melden sich oft nicht ab - warum auch, denen ist es ja egal. Besonders Vermieter sehen oft nicht, dass die Kosten weiterhin von ihnen abgebucht werden....

    Der nächste Fehler war, dass es dir letztendlich egal war. Denn nun kommt die dicke Rechnung.

    Eine rückwirkende Anmeldung wird es nicht geben und als Nutzer bist du für das verbrauchte Gas zuständig. Zu hoffen dass das schon alles gut geht, geht leider nie gut aus.

    Vorschlag zur Güte an alle Parteien: melde den aktuellen Zählerstand dem Versorger und lass dich mit dem aktuellen Stand anmelden zum 16.2.22. Mit dem Vermieter klärst du dann die Kosten für den vorherigen Zeitraum intern ab (der bekommt ja eine Schlussrechnung). Denn dann bekommst du noch den damaligen Preis - und sparst dir mit dem Versorger eine Menge Aufwand...

    Nächster Tipp: sofort aus der teuren Grundversorgung in einen Tarif wechseln. Spart wiederum Geld für die Zukunft.

    Alles Gute - und merken: immer gleich drum kümmern ;)

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