Beiträge von Sausi

    Hallo,

    ich habe schon hier im Forum gesucht und viele Threads gelesen, aber nicht wirklich Anwort auf meine Fragen gefunden.
    Daher hoffe ich jetzt auf Euren Sachverstand und Eure Geduld, den vielleicht etwas vertrackten Sachverhalt nachzuvollziehen.

    Meine Frau betreibt eine logopädische Praxis. Die Praxisräume liegen in dem sogenannten Hinterhaus eines Objektes, daß im Haupthaus eine große Arztpraxis wie auch mehrere Mietwohungen enthält.
    Das Hinterhaus ist vom Eigentümer an die Arztpraxis vermietet. Somit hat meine Frau hier einen Untermietvertrag mit der Arztpraxis.
    In diesem Haus nutzt meine Frau die obere Etage sowie zum Ein- bzw. Durchgang den unten gelegenen Flur und Treppe. In der unteren Etage sind ein Bad, ein Büroraum und ein Hauswirtschaftsraum, die von der Arztpraxis genutzt werden sowie zwei Garagen, die den Mietern der Wohnungen zugeordnet sind.
    Der Hauswirtschaftsraum sowie das Büro unten werden von der Praxis als Aktenlager genutzt.
    Die meiner Frau zugeordnete Wohnfläche beträgt 74 m².

    Nach mehrjähriger Aufforderung hat man nun endlich Nebenkostenabrechnungen bis zurück für 2008 erstellt. Das ein Teil davon nicht mehr fristgerecht ist, ist klar. 2008 und 2009 sind wohl hinfällig.
    Nun sind aber in der Abrechnung 2010 auch Erfassungszeiträume aus 2009 ausgewiesen. Beim Strom wird vom 26.02.2009 bis zum 23.02.2010 abgerechnet. Da der Mietvertrag an einem 24.02. zustande kam, wird der Abrechnungszeitraum abweichend vom Kalenderjahr sich hieraus ableiten.
    Aber wie wirkt sich das auf die Verjährung aus? Die Abrechnung ist erst am 06.06.2011 zugestellt worden.
    Sind die in 2009 angefallenen Beträge zu zahlen?

    Unklar ist auch die Verteilung der Kosten für Strom und Gas.
    Es wird für die Gesamtkosten eine Quadratmeterzahl von 90m² zu Grunde gelegt. Also ergeben sich zwei Anteilsbezugsgrößen von 74m² für meine Frau und 16m² für die Praxis(Vermieter). Die Garagen bleiben dabei offensichtlich völlig außen vor.
    Beide Etagen des Hauses sind wie zu erwarten ja gleich groß.
    Ist es korrekt, wenn meiner Frau hier unter Nichtbeachtung der Garagen 80 % der veranschlagten Fläche zugeschrieben werden?
    Wie verhält es sich mit dem gemeinsam genutzten Flur?

    Ist eine Abrechnung nur auf Basis von genutzer Fläche zulässig? Müssen nicht tatsächliche Verbrauchsparameter zumindest anteilig einbezogen werden?

    Der Strom wird auf der Abrechnung lediglich mit "Allgemeinstrom Hinterhaus" ausgewiesen und dann per Fläche (16-74)verteilt. Es ist in den Garagen aber sicherlich Beleuchtung vorhanden. Außerdem dient die über das Hinterhaus angeschlossene Außenbeleuchtung auch dem Zugang zu den Mietwohnungen.

    M.E. ist die Abrechnung, trotz mehrjährigen Anlaufs, in mehreren Punkten fehlerhaft. Sie ist überhaupt erst erstellt worden, nach mehrere Aufforderung an den Vermieter fruchtlos blieben und meine Frau seit Anfang des Jahres die Vorauszahlungen eingestellt hat, um hier endlich eine Lösung zu erhalten.

    Wie ist nun vorzugehen? Wie lange kann man Widerspruch einlegen?

    Was ist mit Vorauszahlungen für die zu spät zugestellten Abrechnungen für die Jahre 2008 und 2009. Ergäbe sich hieraus vielleicht sogar ein Anspruch gegen den Vermieter?

    Es wäre wirklich sehr nett, wenn sich jemand dieses Chaos´ annimmt und uns hilft, da etwas Durchblick zu bekommen.

    Vielen Dank schon mal.

    Gruß

    Martin

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