Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt. Ich habe vor 5 Jahren einen Zeitmievertrag über 10 Jahre abgeschlossen, welcher aus meiner Sicht ungültig ist, da die Begründung der zeitlichen Befristung fehlt.
Nun habe ich gelernt, dass dies auf das Kündigungsrecht keinen Einfluss hat, da hier automatisch ein beidseitiger Kündigungsverzicht an die Stelle der Befristung tritt.
Des Weiteren fand ich aber einen Artikel, dass ein Kündigungsverzicht max. 4 Jahre möglich ist.
Also sehe ich hier keine Probleme einer ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten.
Wie ist eure Meinung hierzu?