Beiträge von andreas66

    Hallo,

    Meine Frage richtet sich "auch" an all jene von euch, die für solch eine Situation, schon einmal rechtlichen Beistand hinzugezogen haben, und bereit wären, die rechtlichen Informationen, für die ihr einst vielleicht einmal ein Honorar bezahlen musstet, weiter zu geben.

    Ende Mai will mein Vermieter, vertreten durch 2 Personen, die für dieses Mietshaus einer Gesellschaft/Genossenschaft zuständig sind, eine Wohnungsbesichtigung durchführen.

    Grund für diese Besichtigung ist der "leider berechtigte" Umstand, dass meine Wände seit Jahrzehnten nicht mehr sauber, sondern schriftlich genannt "unansehnlich" aussehen.

    Da ich im Erdgeschoss wohne , konnten diese Mitarbeiter durch die auf Kipp stehenden Fenster in meine Wohnung schauen, und haben dies "zum Anlass genommen", sich bei einer Wohnungsbesichtigung von der sachgerechten Nutzung der Wohnung zu überzeugen, wobei sie im Anschreiben aber nur die unansehnlichen Wände "des" Raumes erwähnt haben.

    Bei dieser Wohnungsbesichtigung wird auch ein Mitarbeiter der technischen Abteilung anwesend sein, soviel konnte ich durch die im Schreiben genannten Namen online herausfinden.

    Meine Befürchtung ist nun, dass es nicht bei der BeSICHTigung meiner Wohnung bleiben wird, sondern sich diese kommende Sache zu einem "AUDIT" ausweiten könnte.

    Ich hoffe, dass diejenigen von euch, die schon mal AUDITS z.B. in Betrieben miterlebt haben, wissen, was ich meine.

    Ein Haufen Doktoren, oder Fachleute, die in schwarzen Hosen, und weißen Hemden, mit hochnäsigem Blick, und Klemmbrettern in den Händen durch den Betrieb laufen, und weil die Hauptpunkte alle i.O. sind, ja unbedingt etwas finden müssen, und sei es auch nur eine kleine vergessene Stelle, bei der Gulli Reinigung.

    Da mein Wohnstil aber noch nicht einmal für den letzten Platz der Zeitschrift "Schöner Wohnen" reichen würde, bleibt mir nur noch wenig Zeit, die Wände wieder weiß zu kriegen, den Boden wieder sauber zu bekommen,und die durch die fehlende Abzugshaube verschmierten Küchenschränke, Spüle (keine Mietsache) wieder sauber und "ansehnlich" zu bekommen.

    Es sei noch erwähnt, dass ich meine Wohnung grundsätzlich vor Einblicke von außen schütze, da mein TV direkt an der Fensterreihe steht,und es vor vielen Jahren bei einer anderen Wohnung in der Straße zu einem Diebstahl von Wertgegenständen gekommen ist, "weil" die Täter freien Einblick hatten, die Scheiben zertrümmert, und elektronische Geräte aus dem Zimmer gestohlen haben.

    Im Internet gibt es nur "wage Aussagen" mit Worten wie sachbezogen, darf nicht grundlos, bla, bla, u.s.w., aber es steht nirgendwo geschrieben, WAS GENAU ein Vermieter bei solch einer Wohnungsbesichtigung darf, und was nicht.

    Meine Hauptfrage (langes Gequatsche von mir Sorry) ist aber folgende:

    Ist der Vermieter, oder die von ihm beauftragten Mitarbeiter berechtigt, "also im RECHT", ohne schriftlich dargelegten Sachbezug, meine (keine Mietsachen) Kleider, Küchen Wohnzimmer Schränke zu öffnen?, mir die Anweisung zu erteilen, Schränke hervor zu ziehen, z.B. TV Schrank, um dahinter sehen zu können?, mit Taschenlampen hinter meine Einrichtungsgegenstände zu schauen, um nach Spinnweben zu suchen u.s.w., und aus einer "sachbezogenen Wohnungsbesichtigung" ein AUDIT werden zu lassen, um mich auseinander nehmen zu können?, oder muss er sich auf die SICHT, Besichtigung meiner Wände, und des Allgemeinzustands beschränken, wenn er feststellt, dass die von ihm im Schreiben beanstandeten Mängel behoben wurden?

    Laut einem Anwalt für Mietrecht, der so nett war, mir telefonisch ein paar Vorab Informationen zu geben, dürfen die Vermieter Vertreter meine eigene Wohnungseinrichtung nicht ohne meine Erlaubnis anfassen, öffnen, oder Fotos davon machen, wenn ich nicht zustimme,oder es ihnen untersage.

    Es wurde mir auch gesagt, dass ich in solch einem Fall, folgendermaßen vorgehen soll/kann, - laut und deutlich sagen Halt Stop!, ich möchte das nicht, und falls darauf keine Rücksicht genommen werden sollte, soll ich die Polizei anrufen, und einen Fall von Hausfriedensbruch melden.

    Es tut mir leid, dass ich es so langwierig schreiben muss, doch ich habe leider nicht "das Kapital", mal eben zu einem Anwalt zu gehen, und zu sagen, komm, wir zünden uns erst einmal eine echte Havanna mit einem Hunderter an, und dann erklären sie mir mal, welche Rechte ich habe, oder sind selbst dabei.


    Danke im Voraus für eure Antworten

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