Beiträge von KebaKeba

    Guten Tag,

    für eine Kleinreparatur war zunächst eine Firma für (unter anderem) Sanitär und Heizung hier, die im Wesentlichen festgestellt haben, dass ein Elektriker ein Teil austauschen muss. Die Rechnung für die erste Dienstleistung liegt vor und der Betrag liegt netto (knapp) unter 100€, der für Kleinreparaturen vereinbarten Grenze im Mietvertrag; die Hausverwaltung möchte den Betrag gerne überwiesen haben.

    Ich hätte gedacht, dass es recht unerheblich ist, ob an der Reparatur mehrere Firmen beteiligt sind und der gesamte (Netto-) Betrag für beide Handwerksfirmen ausschlaggebend ist (und dieser wird sicherlich über 100€ liegen.) Sehe ich das richtig? Gibt es hier vielleicht schon einen Präzedenzfall?

    Ich weiß, dass es bei Kleinreparaturen einiges zu beachten gibt und sehe tatsächlich auch noch weitere Gründe, warum ich nicht dafür aufkommen sollte. Ein Teil in meiner Gaßtherme macht recht nervige Geräusche. Ob das unter „direktem und häufigem Zugriff des Mieters“ fällt, wäre mir nicht klar („Gaß“ ist allerdings explizit an der Stelle im Mietvertrag genannt.) Dieser Punkt wirkt für mich allerdings weit weniger klar, weswegen ich ersteinmal klären möchte, ob Rechnungen von verschiedenen Handwerksfirmen für eine Reparatur zusammengerechnet werden müssen?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    KebaKeba

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