Beiträge von RalphTo

    Vielen Dank. Was ist der wesentliche Unterschied zwischen Typ B und Typ C? Sind die Typ C träger als Typ B?

    Das ist richtig. Die lösen auch bei 16A aus. Nur etwas später.

    Hat es was zu sagen, wenn zwischen Verstärker und Steckdose ein Stromregenerator eingeschaltet ist, der eine neue Sinuswelle generiert, damit der Strom sauberer ist?

    In deinem Fall wahrscheinlich nicht. Ich habe so ein Teil nie gehabt. Manche schwören darauf. Hierzu ein kleines ABER:

    Wenn du so ein Teil dazwischen hast, dann könnte es sein, dass dein Problem mit diesem Gerät gelöst ist oder werden kann. Denn manche Geräte haben eine Funktion, dass die Vollverstärker mit einer dicken Endstufe und einem dicken Trafo sanft eingeschaltet werden. Genau diese Funktion könntest du gebrauchen. Dazu musst du in die Bedienungsanleitung vom Gerät nachsehen.

    Wenn du das hast, dann kannst du dir das Gespräch mit dem Elektriker und dem Eigentümer sparen. Dann muss nichts umgebaut werden.

    Ok, das hat jetzt nichts mit Mietrecht zu tun, aber ich antworte mal trotzdem.

    Ja das Gerät erzeugt einen sauberen Sinus. Nur der saubere Sinus löst dein Problem definitiv nicht. Manche meinen, dass hört man raus. Ok, nehme ich jetzt mal so hin. Übrigens so ein Gerät kostet mal eben schlappe 5.000 Euro. Ein Umbau des Sicherungskastens mit einem Austausch eines Automaten plus Arbeitslohn, da bist du vielleicht bei 150 Euro.

    Wenn das ausgetauscht wird in eine trägere Sicherung, ist dann keine Gefahr, dass zu schnell ein Hausbrand entstehen kann, wenn die Sicherungen bei der alten Installation träger sind?

    Nein. Denn die Automaten vom Typ C haben auch einen Auslösestrom von 16A. Und das ist wichtig.

    Der Sinus im Stromnetz hat eine Frequenz von 50 Hz. Das bedeutet, dass eine Sinuskurve genau 20ms lang ist. Also 0,02 Sekunden. Hier ist es immer reiner Zufall zu welcher Zeit man einschaltet. Bei 0 Sek. ist die Spannung bei 0V. Da kann nichts passieren. Bei 5 ms hat die Kurve die volle Spannung, also 230V. Dazwischen eben Zwischenwerte von 0 - 230V. Du siehst, das kann man nicht steuern. Nur als techn. Info dazu.

    Vielleicht könnte es auch sein, dass die Automaten so alt sind, dass ein Austausch des betreffenden Automaten vom Typ B schon Abhilfe schaffen würde.

    Wichtig ist, dass das von einer Fachfirma gemacht wird. Nicht über einen Bekanten manchen lassen. Und wichtig ist vorher mit dem Vermieter zu sprechen.

    Wennd das alle alte Automaten sind, dann spreche doch mal mit dem Vermiter, ob er nicht den gesamten Kasten neu machen lässt. Manche Vermieter scheuen sich nicht immer vor den Kosten. Dann hat man erst mal mind. 20 Jahre Ruhe.

    Hallo Martha,

    ich bin zwar kein Fachmann im Mietrecht, aber Techniker.

    Ich bin mir da jetzt nicht zu 100% sicher, denke aber, dass der Verstärker einen dicken Netztrafo eingebaut hat. Es kommt gar nicht mal so auf die Endleistung vom Verstärker an. Denn beim Einschalten sind die Lautprecher ja nicht voll aufgedreht.

    Vielmehr vermute ich, dass die Sicherung nicht immer, sondern mehr durch Zufall mal herausspringt. Das liegt daran, dass der Verstärker zu einem ungünstigen Zeitpunkt eingeschaltet wurde. Mit Zeitpunkt ist Vormittag oder so ist nicht gemeint. Sondern der Zeitpunkt bei der Sinuskurve vom Stromnetz. Das hat ja 50 Hz. Sorry für techn. Fachchinesisch.

    Folgendes würde Abhilfe schaffen:

    Im Sicherungkasten sind in der Regel Automaten der Klasse B eingebaut. Den betreffenden Automaten der immer wieder rausfliegt, gegen einen Automaten der Klasse C tauschen. Die Klassifizierung ist manchmal auf den Automaten direkt lesbar.

    Achtung:

    Beide Automaten haben 16A Auslösestrom. Der Automat der Klasse C ist nur etwas träger. Bedeutet, er fliegt nicht gleich bei jeder Kleinigkeit raus.

    Das darf natürlich nur ein Elektriker machen. Weiterhin ist die Zustimmung des Eigentümers notwendig.

    Frage doch einfach mal einen Elektriker, was er zu diesem Vorschlag meint. Wenn er meint, das wäre ok, dann spreche mit dem Eigentümer.

    Das Ganze hat nichts mit der klassischen Nullung zu tun. Wenn der FI-Schalter auslöst, dann ist meistens ein Defekt im Gerät zwischen NULL und ERDE.

    Moin,

    es gibt ein Update.

    Gestern war ja der Termin für die Kabelverlegung. Allerdings konnte/durfte der Elektriker nicht das Kabel an den Telekomkasten anschließen. Das Anschließen des neuen Kabels wurde wohl heute durchgeführt. Tja was soll ich sagen: Es funktioniert immer noch nicht! Damit habe ich nicht gerechnet.

    Was ich nicht geschrieben hatte:

    So ganz schlau bin ich aus der Fehlerbeschreibung vom Mieter nicht geworden. Der Mieter meinte in den ersten Tagen, dass der Anschluss "nicht richtig" funktioniere. Vor kurzem habe ich erfahren, dass der Router die DSL-Synchronisation verliert, wenn der Fahrstuhl fährt! Hm, sehr interessant. Jetzt will nächste Woche die Telekom dort nochmal aufschlagen. Was da nun technisch noch gemacht werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Muss ich abwarten.

    Aber Fruggel, ich glaube ich werden deinen Tipp beherzigen. Denn der Mieter hat auf einmal ganz tolle Ideen. Da er nicht aus dem Telekomvertrag vorzeitig rauskommt, bot er mir an, für die Laufzeit des Telekomvertrages eine 10% Dauermietminderung hinzunehmen. Dafür würde er den Vertrag weiterbezahlen.

    Weiterhin habe ich mir eben nochmal den Mietvertrag angesehen. Dort steht nichts vom Telefonanschluss drin.

    Ich denke jetzt fängt die Sache an, mir über den Kopf zu wachsen. Eine Mietminderung von 24 Monaten sehe ich überhaupt nicht ein. Auch wenn der Telekomtechniker nächste Woche das Wunder verbringt und den Anschluss zum Laufen zu bringt, werde ich trotzdem dem Vermieterverein beitreten. Ich habe mir mal eine Seite angesehen. Der Preis ist völlig fair. Montag werde ich tätig werden.

    Ich möchte natürlich keine Informationen vorenthalten. Ich dachte, dass dieser Fall sehr einfach zu beantworten sei. Aber je mehr ich mich damit auseindersetze, desto mehr Fragen kommen auf.

    Ich versuche das mal verständlich zu erklären.

    Dieses Mietobjekt ist ein Hochhaus. Der Anschluss der Telekom ist im Keller. Eine lange Stichleitung bis nach oben verteilt diese Anschlüsse auf die einzelnen Etagen. Diese Leitung liegt vielleicht schon 40 Jahre im Haus und ist natürlich veraltet.

    An einem Tag im Februar hat mein Mieter den Anschluss über das Kabelfernsehen (Koaxkabel) gekündigt und bei der Telekom einen neuen Anschluss (Telefonleitung) gebucht. Dabei stellte es sich heraus, dass die erforderliche Geschwindigkeit nicht erreicht werden konnte. Wenn man einen neuen Anschluss bestellt und mit der Hardware nicht vertraut ist, dann bestellt man sich einen Techniker dazu. Dieser Techniker stellte dann fest, dass das Kabel von der TAE-Dose bis zum Keller defekt sein musste.

    Daraufhin meldete sich der Mieter bei mir und teilte mir mit, dass das Kabel getauscht werden müsse.

    Nun weiß ich auch als Techniker, dass das mal eben so nicht schnell und einfach gemacht werden kann. Die ganze Verkabelung im Hause ist Gemeinschaftseigentum. Bedeutet, ich muss dazu unseren Verwalter kontaktieren.

    Ich hatte bei der Telekom angerufen und wollte einfach wissen, was denn nun genau defekt sei. Bei der Telekom wusste man von nichts. Das lag daran, dass Subunternehmer dort agieren, die keine Berichte schreiben. Also habe ich mit der Telekom beschlossen, dort nochmal einen Techniker hinzuschicken, um das Problem genau zu analysieren. Das wurde auch gemacht und es wurde wieder festgestellt, dass das Kabel defekt sein.

    Anschließend wurde davon der Verwalter in Kenntnis gesetzt und gesagt, dass die Leitung getauscht werden müsse. Der Verwalter hat einen örtlichen Elektrobetrieb damit beauftragt. Es stellte sich dann wohl heraus, dass alle Adern wohl intakt seien. Das Kabel war aufgrund des hohen Alters nicht abgeschirmt. Hierin war wohl das Problem begründet. Jetzt sollte schlussendlich das lange Kabel ersetzt werden. Leider habe ich heute keine Rückmeldung, da der Termin erst gestern war.

    Nun zur Rechnung:

    Da der Mieter leider sehr wortkarg ist, hat er mir einfach diese Rechnung geschickt, wo einmal die Grundgebühr der Telekom und eine Anfahrtspausche aufgeführt wurden. Ich bin bis gestern noch davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Termin um den Installationstermin gehandelt hatte. Nachdem ich mit dem Mieter Rücksprache gehalten hatte, handelt es sich um Termin, wo ich den Techniker beauftragt hatte. Das sieht natürlich jetzt anders aus. Das muss ich erst einmal bezahlen. Ob ich mir das Geld vom Verwalter wiederholen kann, muss ich klären.

    Wie ich jetzt von darkshadow gelernt habe, handelt es sich bei dem Einbehalten der Grundgebühr um einen Schadensersatz. Ich habe heute noch mal fleißig nach dem Thema Schadensersatz gegoogelt. Angeblich soll man das gar nicht so einfach durchsetzen können. Wie wir nun jetzt alle wissen, trifft mich als Vermieter keine Schuld an dem Schaden. Weiterhin habe gelesen, dass man dem Vermieter ein Verzögern nachweisen muss. Ok, das könnte für den Mieter schwierig werden, da ich den ganzen Schriftverkehr mit Mail abgespeichert habe.

    Ich hatte das ja vorher schon geschrieben. Bei den Grundgebühren handelt es sich um Minibeträge. Bevor ich jetzt irgendeinen Anwalt frage, zahle ich das und dann ist gut.

    Fruggel

    Der Tipp mit dem Vermieterverein ist gut. Das wusste ich nicht, dass es auch sowas gibt.

    Eigentlich habe ich jetzt nur noch eine Frage:

    Der Mieter hatte bei der letzten Überweisung einfach die Grundgebühr der Telekom einbehalten, ohne mich vorher darüber in Kenntnis zu setzen. Ist das rechtens?

    In dieser Rechnung sind zwei Posten:

    - Einmal die monatliche Grundgebühr der Telefonleitung und für das Internet

    - eine einmalige Installationspauschale für die Installation des Routers

    Die Rechnung vom Telefonanbieter hat mit der defekten Leitung nichts zu tun. Diese Rechnung wäre so oder so angekommen, egal ob die Leitung defekt wäre.

    Aber ich habe das mir nochmal eben alles angezeigt. Der Anschluss war 3 Monate nicht oder eingeschränkt nutzbar. Ob ich jetzt für 3 Monate die Grundgebühr übernehme oder eben diese eine Rechnung mit der Installationspauschale bezahle. Die Summe ist fast identisch.

    Ich will das jetzt nicht mit dem Mieter verkomplizieren. Hier geht es nur im wenige Euros. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, dann bin ich nur für eine Beratung 150 Euro los. In diesem Fall ist es billiger.

    Mich hat das anfangs alles geärgert, da diese ganze Prozedur sich wie Kaugummi gezogen hat. Dafür kann ich ja nichts, wenn die Betriebe nicht gleich springen, wenn man anruft. Ich sage nur Handwerkermangel.

    Ich werde mich nächste Woche beim Mieter melden und dieser Rechnung wohl zustimmen. Es sei denn, hier melden sich noch einige User, die das Gegenteil behaupten.

    Danke für die Info. Die Antwort wollte ich letzendlich nicht hören, aber was solls.

    Jetzt ist es so, dass der Mieter mir eine Rechnung geschickt hat, wo auch eine einmalige Anfahrtspauschale (Installationstermin) notiert wurde.

    Jetzt nochmal die Frage:

    Wenn jetzt z.B. für 1,5 Monate der Defekt vorlag, wäre es dann nicht richtiger, dass ich von den Grundgebühren 1,5 Monate bezahle? Aber nicht eben die einmalige Anfahrt?

    Hallo darkshadow,

    danke für deine Antwort.

    Ich habe das jetzt wie folgt verstanden:

    Eine Forderung zur Begleichung der Rechnung vom Telefonanbieter könnte evtl. richtig sein. Du schreibst, dass das verschuldensabhängig ist. Mir wurde ja dieser Mangel ab einem bestimmten Zeitpunkt angezeigt. Daraufhin habe ich ja die enstprechenden Wege eingeleitet. Nun kam es leider zu Verzögerungen. Stichpunkt Fachkräftemangel, Corona, etc. Diese Verzögerungen habe ich ja nicht zu verschulden.

    Wenn ich diese Forderung ablehne, dann müsste doch der Mieter diesen Schadensersatz einklagen. Letztendlich würde dann ein Richter entscheiden, ob mich ein Schuld oder Mitschuld trifft.

    Sehe ich das richtig?

    Moin,

    ich denke mal, dass ich hier ein einfaches Problem habe.

    Bei meinem Mieter ist die hausinterne Telefonleitung defekt. Die Reparatur durch einen Fachbetrieb wurde von mir beauftragt. Den Fachbetrieb bezahle ich als Vermieter. Der Mieter hat eine Mietminderung von 10% geltend gemacht. Ich denke bis hierhin ist das soweit in Ordnung.

    Heute kam der Mieter mit einer Rechnung vom Telefonanbieter, die ich jetzt auch übernehmen soll. Ich meine, das muss ich nicht, da doch dieser Mangel durch die Mietminderung abgegolten ist. Ich bin der Meinung, dass ich das nicht übernehmen muss.

    Was meint ihr dazu?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!