Ich möchte natürlich keine Informationen vorenthalten. Ich dachte, dass dieser Fall sehr einfach zu beantworten sei. Aber je mehr ich mich damit auseindersetze, desto mehr Fragen kommen auf.
Ich versuche das mal verständlich zu erklären.
Dieses Mietobjekt ist ein Hochhaus. Der Anschluss der Telekom ist im Keller. Eine lange Stichleitung bis nach oben verteilt diese Anschlüsse auf die einzelnen Etagen. Diese Leitung liegt vielleicht schon 40 Jahre im Haus und ist natürlich veraltet.
An einem Tag im Februar hat mein Mieter den Anschluss über das Kabelfernsehen (Koaxkabel) gekündigt und bei der Telekom einen neuen Anschluss (Telefonleitung) gebucht. Dabei stellte es sich heraus, dass die erforderliche Geschwindigkeit nicht erreicht werden konnte. Wenn man einen neuen Anschluss bestellt und mit der Hardware nicht vertraut ist, dann bestellt man sich einen Techniker dazu. Dieser Techniker stellte dann fest, dass das Kabel von der TAE-Dose bis zum Keller defekt sein musste.
Daraufhin meldete sich der Mieter bei mir und teilte mir mit, dass das Kabel getauscht werden müsse.
Nun weiß ich auch als Techniker, dass das mal eben so nicht schnell und einfach gemacht werden kann. Die ganze Verkabelung im Hause ist Gemeinschaftseigentum. Bedeutet, ich muss dazu unseren Verwalter kontaktieren.
Ich hatte bei der Telekom angerufen und wollte einfach wissen, was denn nun genau defekt sei. Bei der Telekom wusste man von nichts. Das lag daran, dass Subunternehmer dort agieren, die keine Berichte schreiben. Also habe ich mit der Telekom beschlossen, dort nochmal einen Techniker hinzuschicken, um das Problem genau zu analysieren. Das wurde auch gemacht und es wurde wieder festgestellt, dass das Kabel defekt sein.
Anschließend wurde davon der Verwalter in Kenntnis gesetzt und gesagt, dass die Leitung getauscht werden müsse. Der Verwalter hat einen örtlichen Elektrobetrieb damit beauftragt. Es stellte sich dann wohl heraus, dass alle Adern wohl intakt seien. Das Kabel war aufgrund des hohen Alters nicht abgeschirmt. Hierin war wohl das Problem begründet. Jetzt sollte schlussendlich das lange Kabel ersetzt werden. Leider habe ich heute keine Rückmeldung, da der Termin erst gestern war.
Nun zur Rechnung:
Da der Mieter leider sehr wortkarg ist, hat er mir einfach diese Rechnung geschickt, wo einmal die Grundgebühr der Telekom und eine Anfahrtspausche aufgeführt wurden. Ich bin bis gestern noch davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Termin um den Installationstermin gehandelt hatte. Nachdem ich mit dem Mieter Rücksprache gehalten hatte, handelt es sich um Termin, wo ich den Techniker beauftragt hatte. Das sieht natürlich jetzt anders aus. Das muss ich erst einmal bezahlen. Ob ich mir das Geld vom Verwalter wiederholen kann, muss ich klären.
Wie ich jetzt von darkshadow gelernt habe, handelt es sich bei dem Einbehalten der Grundgebühr um einen Schadensersatz. Ich habe heute noch mal fleißig nach dem Thema Schadensersatz gegoogelt. Angeblich soll man das gar nicht so einfach durchsetzen können. Wie wir nun jetzt alle wissen, trifft mich als Vermieter keine Schuld an dem Schaden. Weiterhin habe gelesen, dass man dem Vermieter ein Verzögern nachweisen muss. Ok, das könnte für den Mieter schwierig werden, da ich den ganzen Schriftverkehr mit Mail abgespeichert habe.
Ich hatte das ja vorher schon geschrieben. Bei den Grundgebühren handelt es sich um Minibeträge. Bevor ich jetzt irgendeinen Anwalt frage, zahle ich das und dann ist gut.
Fruggel
Der Tipp mit dem Vermieterverein ist gut. Das wusste ich nicht, dass es auch sowas gibt.
Eigentlich habe ich jetzt nur noch eine Frage:
Der Mieter hatte bei der letzten Überweisung einfach die Grundgebühr der Telekom einbehalten, ohne mich vorher darüber in Kenntnis zu setzen. Ist das rechtens?