Was aber noch lange nicht bedeutet, dass man als Mieter diese Kosten tragen muss. Das sind Verwaltungskosten des Vermieter und keine umlagefähigen Betriebskosten.
Danke für eure Antworten! Ich habe im Mietvertrag nachgeschaut, und ja, es steht da drin, kleingedruckt. Demnach vermute ich, dass ich das wohl zahlen muss, unabhängig davon ob es Verwaltungskosten sind oder nicht...