Beiträge von fglas

    Laut Mietvertrag werden die Nebenkosten durch die Anzahl der Bewohner geteilt.

    Dadurch ist es wahrscheinlich so, dass die Kosten aufgeteilt werden, wie im Vertrag festgelegt. Und es ist nicht nachweisbar, dass die neue Mitbewohnerin die Kosten verursacht, auch wenn das wohl zufällig mit ihrem Einzug zusammenfällt.

    Das Einzige, was evtl. möglich wäre, dass ihr euch in der WG untereinander einigt. Also mit der neuen Mitbewohnerin sprecht und sie das zugibt, dass sie die Kosten verursacht, dass sie dann freiwillig an euch einen gewissen Betrag überweist, um die Kosten zu decken?

    Aus welchem Gesetz ergibt sich deine Meinung? Das solltest du dazu schreiben, denn immer wenn jemand einen Anspruch hat, lässt sich das mit einem Gesetz begründen.

    Ich kenne dazu z.B. § 560 BGB

    Weiß nicht, ob es noch weitere gibt


    Davon ist in der Beschreibung keine Rede. Bitte beschränke dich auf die Informationen, die gegeben sind.

    Sorry, da habe ich den Text falsch interpretiert. Hatte das erstmal so verstanden, dass 182€ nachzuzahlen sind. Aber die 182€ sind ja die neuen Vorauszahlungen. Aber wenn eine Nachzahlung fällig wäre, wäre dadurch eine Begründung für eine Erhöhung gegeben?

    Aber vom Prinzip her wäre auch eine Forderung, die Vorauszahlungen zu erhöhen möglich, soweit ich weiß. Denn es sind ja im letzten Zeitraum nachgewiesene Kosten entstanden, die durch die Vorauszahlungen nicht mehr abgedeckt sind. Deshalb gibt es ja die Nachzahlung. Dadurch hat der Vermieter die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu erhöhen.

    Aber dadurch, dass es "nur" eine Empfehlung ist, ist es natürlich nicht bindend. Aber du solltest dir überlegen, ob du dem nicht folgen solltest. Durch die gestiegenen Kosten für Gas und auch alles andere kannst du wohl davon ausgehen, dass die Nachzahlung beim nächsten Mal noch höher sein wird.

    Meistens ist doch auch in den Standardmietverträgen vereinbart, dass solche Renovierungen ohne Kosten für den Vermieter zu erfolgen haben, wenn der Mieter diese selbst wünscht und durchführt. Und wenn es keine abweichende schriftliche Vereinbarung gibt, dann gilt das auch für die Fliesen.

    Klar, kann man die beim Auszug auch von der Wand klopfen, dann muss man aber den alten Zustand wiederherstellen und kann nicht einfach kaputte Wände hinterlassen. Wahrscheinlich ist es am Einfachsten, die Fliesen einfach dran zu lassen, eine 10 Jahre alte Renovierung ist ja auch nicht mehr so viel Wert.

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