Beiträge von Trafalgar

    In meiner Stadt gilt die maximal Erhöhung der Miete innerhalb drei Jahren von 15 % und Richtwert dann nach Mietspiegel.

    Da mein Vermieter nun aktuell die noch geltende Indexmietanpassung mit einer 15% Mieterhöhung geltend gemacht hat,

    ab wann dürfte ein Vermieter denn nun erneut versuchen die Miete nach Wechsel von Indexmiete auf Allgemein geltend ( Mietspiegel ) zu erhöhen ,

    sollte diese noch unterhalb des Mietspiegels sein?

    Muss er nun drei Jahre abwarten, da die aktuelle Mieterhöhung nun 2023 bereits 15 % betragen hat ?

    Oder kann ein Vermieter nun versuchen jedes Jahr 5% weiter zu erhöhen.
    Also bereits in 12 Monaten erneut?

    Die Miete darf sich ja nach den Angaben nur alle drei Jahre bis maximal 15 % erhöhen.

    Und dies ist ja nun gerade erfolgt.

    Hierzu finde ich nichts aktuell.

    Vielen Dank Fruggel für deine Infos zum Thema.

    Die Mieterhöhung wurde anhand des Preisindex des Statistischen Bundesamts erklärt.

    Ich denke daran ist nichts zu ändern.

    Auch die Höhe passt, ich hab das nachgerechnet.

    Mich wundert es aber etwas, dass Indexmieten einfach nach oben hin fast grenzenlos, ich habe gelesen bis 50% über dem Mietspiegel toleriert werden und wenn ein Vertrag sich dann ab einem Datum X sich an den Mietspiegel halten muss, man dennoch problemlos einfach diese Miete weiter verlangen kann, obwohl man ja dann an den Mietspiegel gebunden wäre.

    Ich kann froh sein, dass das nun endet in Bezug auf diese Erhöhungen und ich werde mit Sicherheit keinen Indexmietvertrag mehr abschließen, solange das nicht reguliert ist.

    Klar hat niemand daran gedacht, dass der Verbraucherindex dermaßen steigt und dass Vermieter sich nun nehmen, was für sie gesetzlich maximal erlaubt ist , ist aus Unternehmersicht denke ich normal, wenn man ausschliesslich profit orientiert ist.

    Bitter klar, dass ich nun mehr zahle als ich mit normalem Mietvertrag zahlen müsste, aber gut ist, dass es nun vorbei ist aktuell und es sich halbwegs noch im Rahmen befindet.

    Ich habe mir gestern einige Videos bei YT dazu angesehen und wenn ich mir ansehe, dass manche Menschen in Hamburg 50% mehr zahlen, als sie mit normalem Mietvertrag zahlen müssten, also z.B zwei Zimmer kalt 1500 EUR und die haben keine Befristung der Indexmietanpassung und das geht jedes Jahr so weiter mit Erhöhungen, dann ist das natürlich ein noch ganz anderes Szenario.

    Hallo Zusammen,

    ich habe einen Mietvertrag mit folgendem Eintrag

    Die Indexmietanpassung wird befristet bis : [31.07.2023]. Danach gelten uneingschränkt die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen

    Nun ist es so, dass mein Vermieter gerade die Miete vor einem Monat um 15% erhöht hat und diese nun schon über der maximal zulässigen Vergleichsmiete im Mietspiegel meiner Stadt liegt.

    Aktuell ist es ja so, dass er sich nicht an den Mietspiegel halten muss, da die im Mietvertrag hinterlegte Indexmietanpassung noch gilt.

    Wie ist es aber dann ab dem 01.08.2023 ?

    Muss der Vermieter dann ab August 2023 diese gerade erhöhte Miete wieder um den gesetzlich maximal zulässigen Betrag reduzieren, damit die Miete dann die Vergleichsmiete nicht mehr überschreitet und den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

    Aktuell ist meine Netto Kaltmiete nun 100 EUR über dieser 10% möglichen Überschreitung laut Mietspiegel.

    Hallo Zusammen,

    in meinem Mietvertrag Mieterhöhungsbereich 3B ist ein Eintrag

    Die Indexmietanpassung wird befristet bis : [31.07.2023]. Danach gelten uneingschränkt die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen

    Bedeutet dies im Klartext, dass mein Vermieter die Indexmiete nur bis zu diesem Datum anpassen kann und danach dann die normalen Regelungen gelten, wie z.B. Mietpreisbremse und ortsübliche Vergleichsmiete?

    Ich finde dazu überhaupt nichts im Netz.

    Das Thema Befristung der Indexmiete taucht nirgends auf in den Artikeln zur Indexmiete.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!