Beiträge von FriThe

    Liebe Community,

    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Eine WG besteht aus den Mietern A und B. Durch einen Mieterwechsel soll Person A aus dem Mietverhältnis austreten und eine neue Person C

    in den Mietvertrag eintreten, sodass Person B und Person C in der WG wohnen. Es wurde ein entsprechender Vertrag zum Mieterwechsel an Person C übermittelt und parallel eine Mahnung zu einer nicht getätigten Nebenkostennachzahlung an Person C verschickt.

    Der schriftliche Vertrag zum Mieterwechsel sieht vor, dass Person C mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eintritt, sodass Person C für ausstehende Zahlungen verantwortlich wäre. Person C hat bereits vor erhalten des schriftlichen Vertrages eine Mietzahlung getätigt, wobei Person C nicht wusste, dass aus dem bisherigen Mietverhältnis noch ausstehende Zahlungsaufforderungen bestehen.

    Meine Frage ist nun, ob Person C bereits durch die Mietzahlung in den schriftlichen Mietvertrag eingetreten ist, was (wie ich im Internet gelesen habe) bei mündlichen Mietverträgen der Fall ist. Ist Person C somit auch für Zahlungsaufforderungen des bisherigen Mietverhältnisses verantwortlich?

    Ich stehe gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung, sofern diese benötigt werden.

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