Beiträge von KathrinM

    Ein Ausgleich kann laut Gesetz nur dann erwartet werden, wenn der Vermieter verlangen würde, dass die Einbauten in der Wohnung verbleiben sollen.

    Wenn der neue Vermieter also sagt, "Dann nimm die Fließen halt mit!" hat sich das erledigt und der Mieter kann nicht davon ausgehen, noch irgendwelche "finanziellen Entschädigungen" zu verlangen?

    Außerdem gibt es doch auch noch die Regel, dass Dinge, die fest mit der Immobilie verbunden sind, Teil dieser werden und daher in das Eigentum des Immobilieneigentümers übergehen.

    Das klingt ja sehr spannend! Hast du da einen Bericht zu?

    Hi Fruggel!

    Warum sollte deiner Meinung nach der Vermieter jetzt nochmal zahlen müssen, obwohl er das aufgrund der mündlichen Vereinbarung schon getan hat?

    Der Mieter ist der Meinung, weil er jetzt auszieht hat er ja sozusagen nichts mehr davon. Er nimmt "seine" Fließen ja nicht mit. Er sieht es als Ausgleich für die Arbeit, die er in die Wohnung gesteckt hat.


    Na ja, ich meinte eher ein nachweisbarer Einverständnis.

    Das Einverständnis lässt sich nicht wirklich nachweisen. Selbst, wenn er noch einen Kontoauszug von damals hätte, ist unklar, was genau vereinbart wurde.
    Soweit ich weiß, ist diese größere Renovierung mit bspw. neue Fließen bereits nach dem Einzug durch den Mieter ja nichts, das der Vermieter machen muss. Es ist ja nicht so, als wäre kein Fußboden vorhanden gewesen. Ich denke, die Teilzahlung war nur ein Entgegenkommen des Vermieters. Rechtlich gesehen bin ich nicht sicher, ob er überhaupt etwas hätte zahlen müssen.

    Genau, das ist der nächste Punkt. Gibt es für solche Fälle konkrete Rechner, für den Fall, dass "nachgezahlt" werden muss. Er meint nämlich auch, er hätte aus eigener Tasche Fenster in einem Raum erneuern lassen. Auch hier ist unklar, wie genau das abgelaufen ist. Auch hierfür möchte er eine "Ablöse".

    Bitte keine Vollzitate!

    Hi AJ,

    wie gesagt, es gab einen Vermieterwechsel, daher ist gar nicht klar, was überhaupt vereinbart wurde.

    Da der vorherige Vermieter einen Teil der Kosten (die Hälfte) übernommen hat, war das sicher im Einverständnis.
    Mehr ist leider nicht herauszufinden.

    Ich bin nicht die Mieterin. Es geht eher darum, ob der aktuelle Mieter überhaupt Ansprüche auf irgendeine Komplettübernahme hat.

    Beste Grüße

    Hallo an alle!

    Nehmen wir an, ein Vermieter kündigt dem Mieter. Kündigung wird akzeptiert.
    Mieter will jetzt Geld für Renovierungsarbeiten, die nach dem Einzug vor mehreren Jahren durchgeführt wurden.
    Genaue Umstände sind unklar, da es einen Vermieterwechsel gab. Was klar ist: Der vorherige Vermieter hat sich teilweise an den Kosten beteiligt, lief alles mündlich.
    Mitvertrag ist ganz simpel und regelt das Thema Renovierung nicht.
    Die Renovierung fand nach dem Einzug statt. Der Einzug liegt über 10 Jahre zurück.
    Der Mieter hat z. B. selbst Fließen ausgesucht und verlegen lassen. Jezt möchte er zum Auszug eine Art Ablösesumme dafür.
    Wie ist die Rechtslage? Muss der Vermieter jetzt zahlen und wenn ja, wie viel?

    Danke für eure Einschätzung!

    Beste Grüße

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