Hi Fruggel!
Warum sollte deiner Meinung nach der Vermieter jetzt nochmal zahlen müssen, obwohl er das aufgrund der mündlichen Vereinbarung schon getan hat?
Der Mieter ist der Meinung, weil er jetzt auszieht hat er ja sozusagen nichts mehr davon. Er nimmt "seine" Fließen ja nicht mit. Er sieht es als Ausgleich für die Arbeit, die er in die Wohnung gesteckt hat.
Na ja, ich meinte eher ein nachweisbarer Einverständnis.
Das Einverständnis lässt sich nicht wirklich nachweisen. Selbst, wenn er noch einen Kontoauszug von damals hätte, ist unklar, was genau vereinbart wurde.
Soweit ich weiß, ist diese größere Renovierung mit bspw. neue Fließen bereits nach dem Einzug durch den Mieter ja nichts, das der Vermieter machen muss. Es ist ja nicht so, als wäre kein Fußboden vorhanden gewesen. Ich denke, die Teilzahlung war nur ein Entgegenkommen des Vermieters. Rechtlich gesehen bin ich nicht sicher, ob er überhaupt etwas hätte zahlen müssen.
Genau, das ist der nächste Punkt. Gibt es für solche Fälle konkrete Rechner, für den Fall, dass "nachgezahlt" werden muss. Er meint nämlich auch, er hätte aus eigener Tasche Fenster in einem Raum erneuern lassen. Auch hier ist unklar, wie genau das abgelaufen ist. Auch hierfür möchte er eine "Ablöse".
Bitte keine Vollzitate!