Beiträge von Alpenheidi

    Hallo,


    ich möchte gerne Eure Meinung, zur folgendem Sachverhalt: Wir wohnen seit 22 Jahren günstig zur Miete (65 qm mit Balkon schöne Lage 620,00 € warm) Die Wohnung war damals eine reine Bruchbude und wir haben damals die Wohnung -dass was wir konnten- selber renoviert haben aber keine Kaution gezahlt. Dass wurde auch so im Mietvertrag festgehalten. Die Eigentümerin war damals die Oma der jetzigen Erbengemeinschaft, nach ihrem Tod ging dass ganze an die Tochter und deren drei Söhne über. Dann starb die Mutter nun teilen sich die Söhne diese Wohnung als Erbengemeinschaft. Wir haben nach wie vor eine veraltete Elektrik, altes Bad mit abgenutzter Badewanne aus 1961, kein fI-Schalter im Bad, Wohnungseingangstüre ist eine Zimmertüre usw…immer wieder haben wir unsere Renovierungen aufgefrischt wegen Abnutzung, was wir aber laut MV gar nicht hätten machen müssen und die Aufgabe der Vermieter war (Aussage unseres damaligen Fachanwalts) Die Erbengemeinschaft kümmert sich null um diese Wohnung.


    Nun hat einer der Brüder wegen seines Alkoholkonsums eine gerichtlich bestellte Betreuerin von einem ansässigen Betreuungsverein an die Hand bekommen.

    Diese Betreuerin hat dann zufällig erfahren, dass diese drei Brüder diese Wohnung besitzen. Das der Betreute vor ein paar Jahren wohl sich um diese Wohnung im Namen der anderen zwei kümmern wollte wurde sein Name auf den Hausgeldabrechnungen von der Hausverwaltung ausgestellt. Deshalb erschien nun die Betreuerin ins Spiel und wollte von uns schriftlich wissen, wie hoch die Nebenkosten bei uns sind damit sie die Abrechnung für uns machen kann. Im übrigen sei sie der Ansprechpartner für uns ab jetzt. Die anderen beiden Brüder haben keine Betreuerin.

    Muss ich mich nur an die Betreuerin halten oder darf ich mich an einen der anderen Brüder halten. Eigentlich wollten die Brüder die Wohnung nicht verkaufen, da sie es nicht notwendig hatten (jeder besitzt durch dessen Vater und durch das Erben eine eigene Wohnung ohne Schulden).

    Die Betreuerin hat mir telefonisch zu verstehen gegeben, nachdem ich mitfuhr gesprochen habe und erklärt habe, dass es für uns schwer ist mit den Brüdern in Kontakt zu treten, weil sie sich nicht melden und sich nicht einig sind was in der Wohnung gemacht wird, wieso wir dann nicht und was anderes gesucht hätten. Sie sagte ihr wäre es am liebsten dass diese Wohnung dann verkauft wird, aber die Brüder wären dich da uneins.


    Nun hat die Betreuerin nach ca 1/2 Jahr geschafft, dass die Brüder die Wohnung doch verkaufen wollen. Sie hat auch gleich einen Makler beauftragt der die Wohnung schätzen soll und einfach ohne uns davor zu fragen meine Handynummer an fiesen herausgegeben.



    Wie sieht es hier mit Datenschutz aus? Das hat sie mir kurz nur per email mitgeteilt aber mich weder im Vorfeld um Erlaubnis gefragt wegen der Weitergabe der Daten noch mitgeteilt, dass die Wohnung verkauft werden soll.

    Es ist mir klar dass sie mit dem Makler gemeinsame Dache macht und hier eine Provision beim Verkauf bekommen wird.


    Wir sind eine vierköpfige Familie. Ich selbst bin schwer krank, hab ein GdB von 70+G, bin in unbefristeter EMR und ein Pflegefall.

    Natürlich bin ich mir bewusst, dass die Brüder die Wohnung verkaufen können. Aber der Verkauf ist erst jetzt aufgeploopt nachdem diese Betreuerin für den einen Bruder aufgesetzt wurde.

    Wie sehr ihr dass

    a) wegen der Betreuerin muss ich nur mit ihr weiter sprechen oder kann ich mir einen von den Brüdern rausspielen?

    b) Datenschutz wegen unerlaubter Datenweitergabe an den Makler?

    c) welche Kündigungsfristen stehen hier im Raum bei 22 Jahre Mietdauer und bei meiner Gesundheitlichen Beeinträchtigung.


    Ich habe auch ein Pflegebett im Wohnzimmer. Dementsprechend wird das alles sehr schwierig sein eine passende und einigermaßen bezahlbare Wohnung zu finden.


    Nun ist eure Meinung gefragt? Was sagt ihr dazu? Fachanwalt kann ich erst einschalten, wenn Kündigung ausgesprochen wurde. Wir sind Rechtsschutzversicherung. Aber da laut Rechtsschutz noch kein Versicherungsfall vorliegt, kann ich auch keine Zusage g du pr eine erste Beratung durch Rechtsschutz bekommen.


    Herzlichen Dank fürs Durchlesen und Eure Meinung


    Liebe Grüße

    Almenheidi

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