Mieter A und B unterzeichnen Mietvertrag und beziehen die Wohnung eines privaten Vermieters. Die in der Wohnung befindlichen Möbelstücke (Kücheneinrichtung, Esstisch etc.) sollen von den Mietern gegen eine kleine Ablöse übernommen werden. Weiterhin werden in der Wohnung mehrere Lampen, eine Spüle sowie Herd/Backofenkombi belassen um den Mietern die Erstnutzung der Wohnung zu erleichtern. Diese sollten jedoch schnellstmöglich an den privaten Vermieter zurückgegeben werden. Bei der Wohnungsübergabe wurde ein einziger Mangel im Protokoll festgehalten: In einem Raum mussten die Randleisten vom Boden neu befestigt werden. Diese wurden durch den Vermieter bereitgestellt, Reparatur sollte durch die Mieter erfolgen. Nach Wohnungsübergabe durch die Verwaltung passierte leider folgendes:
Eine Ablöse wurde nicht gezahlt und weder Kaution noch Mietzahlungen werden getätigt. Die Mieter werden durch Verwaltung abgemahnt. Es folgen schriftliche Ausreden (angeblich Dauerauftrag nicht angekommen) und falsche Zusagen, die Zahlungen nachzuholen, die wiederholt nicht eingehalten wurden. Verwaltung sendet nach 2 Monatsmieten Zahlungsverzug fristlose und ordentliche Kündigung. Mieter äußern sich schriftlich die Schlüssel abgeben und nur die Nebenkosten für die Nutzungszeit begleichen zu wollen. Die Nutzung der Wohnung sei ihnen wegen dem Herd angeblich nicht möglich gewesen. Darumk sehen sie es auch nicht ein die Kaltmiete zu begleichen.
Die Mieter wurden wöchentlich um einen Termin zur Abholung gebeten, aber nicht reagiert. Ihrer Auffassung nach sollte der Vermieter mit einem noch vorhandenen Schlüssel (durch die Mieter nicht abgeholt) die Sachen selbst aus der Wohnung holen und diesen in den Briefkasten packen.
Was kann der Vermieter in solch einer Situation realistisch tun? Macht ein Strafantrag Sinn? Können die ausstehende Zahlungen und evtl. Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden? Sind die Mieter verpflichtet/ berechtigt die Möbel aus der Wohnung zu räumen (für die eine Ablöse vereinbart war, die nicht gezahlt wurde)? Mit welchen Kosten muss der Vermieter im Falle eines Prozesses rechnen
Ich danke für jeden Hilfe.