Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Aber hast du den Text gelesen ? Die Frage war nicht was sich der Vermieter so wünscht oder ob das seine Sache ist sondern die stehen unter Punkt 1 folgende. Danke ansonsten, aber das hilft leider nicht.
Ich sehe es so: Kaufvertrag kam zustande, sofern der Mietinteressent dem Vermieter vorgeshlagen wird. Sollte der Vermieter sagen "passt mir nicht", sitzt man auf gekauften Gegenständen, die man auch noch selbst räumen muss. Räumt der Mietinteressent nicht und die Möbel sind zum zeitpunkt der Übergabe da, kann der Vermieter diese gegen Aufwandsentschädigung/Kosten räumen. Die Kosten werden auf den ehem. Mieter umgelegt, der diese wiederum versucht auf den Mietinteressenten, vermtl. durch klage, einzufordern. Alternativ räumt der Mieter die Möbel auf zunächst Selbstkosten, die er ebenfalls über ggf. Klageweg sich zurückholt. Der KV ist wirksam. Alle anderen Punkte sind Gegenstand zwischen Mieter und Vermieter.