Beiträge von StevieXXL

    Danke Euch allen für Eure Antworten!


    Da braucht sie keine Angst zu haben. Allein durch das Einreichen dieser Selbstauskunft kommt ja noch kein Vertrag zustande.

    Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Sie will den Bogen deshalb im April ausfüllen, weil sie dann erst ihre Wohnung kündigt. Sie möchte halt nicht, das ihr momentaner Vermieter von der Kündigung durch Anruf meines Vermieters Kenntnis erhält, noch bevor sie gekündigt hat!

    Guten Abend und hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Meine Freundin will bei mir einziehen, da die Entfernung ca. 460 km auf Dauer doch schwierig ist sich zu sehen. Jedenfalls habe ich meinen Vermieter per Einschreiben den Einzugswunsch meiner Freundin zum 01.06. mitgeteilt mit Bitte um Genehmigung. Er bestätigte nun allerdings nur per Whatsapp es wäre prinzipell okay aber er hätte gerne noch einen Selbstauskunftsbogen von meiner Freundin. Da sie die alte Wohnung noch nicht gekündigt hat, wollte sie bis April warten und den Selbstauskunftsbogen dann eben ausfüllen. Nun fragte mich mein Vermieter heute per Whatsapp, was mit dem Selbstauskunftsbogen ist, denn sonst würde die Sache für ihn zum Erliegen kommen. Gibt es Fristen bis der Bogen an den Vermieter zurückgehen muss? Ich muss noch erwähnen sie soll mit in den Mietvertrag aufgenommen werden als Mieterin.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

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