Beiträge von asmasmasm

    Vielen Dank für die Antwort.

    Welche rechtliches Mittel würden Sie hier empfehlen um das Geld vom Vermieter zu verlangen?

    Ist das nur mit Anwalt möglich ?

    Ich glaube nicht dass der Vermieter mir einfach so 250 Mäuse zurückzahlt..

    Er könnte z.B. sagen: "Die Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2021 war genau 250 Euro deswegen

    habe ich Ihnen keine Abrechnung geschickt da sowieso alles schon abgerechnet ist.."

    Noch eine Folgefrage: ich bin aus der Nebenwohnung am 28.02.2022 ausgezogen,

    und der Vermieter hat auch für die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 150 Euro von der Kaution abgezogen

    (damit das am Ende 2023 abgerechnet werden kann).

    Ist das korrekt so dass der Vermieter ein Teil der Kaution für Nebenkostenabrechnung maximal nur für 12 Monaten behalten darf

    (egal wann man auszieht) ?

    D.h. am Ende Februars 2023 kann ich schon die restliche 150 vom Vermieter auch verlangen ?

    (falls er keine Nebenkostenabrechnung bis diesem Zeitpunkt mir für das Jahr 2022 erstellt)

    Ich habe eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 als Pendler gewohnt).

    Im Februar 2022 hat der Vermieter mir eine Kautionsabrechnung mit folgende Kommentar zum Unterschreiben zugeschickt:

    anbei sende ich Ihnen die Kautionsabrechnung Ihrer ehemaligen Wohnung. Die Einbehalte für die noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen 2021 und 2022 werden mit den tatsächlichen Ergebnissen der jeweiligen Abrechnungen verrechnet und Ihnen gutgeschrieben oder von uns nachgefordert. Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen fristgerecht bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zugestellt.

    Bitte senden Sie mir die ausgefüllte und unterschriebene Kautionsabrechnung zurück (gerne per E-Mail), damit wir Ihnen den Restbetrag überweisen können.

    Und zwar hat der Vermieter 250 Euro für das Jahr 2021 aus der Kaution einbehalten,

    und 150 Euro für das Jahr 2022.

    Bis jetzt habe ich aber keine Rückmeldung von vorherige Vermieter bekommen, obwohl die Zeit ist schon abgelaufen.

    Welche Rechte habe ich in diese Situation ? Kann ich vom Vermieter der Rest der Kaution verlangen?

    Hat der Vermieter überhaupt Recht ein Teil der Kaution länge als 12 Monaten nach dem Auszug einbehalten ?

    Bis jetzt habe ich noch nichts dem Vermieter geschrieben. Ich habe auch im Internet gelesen dass wenn der Vermieter

    eine Nebenkostenabrechnung nicht fristgemäß erstellt, dann muss der Mieter die mögliche Nachzahlungsforderung nicht wahrnehmen ?

    Vielen Dank für die Antwort,

    was ich aber nicht verstehe ist folgendes:

    Hier ist aber zu beachten, dass bei einem Auszug zu Beginn des Jahres praktisch immer mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Da würde ich die Kaution schon aus eigener Sicherheit stehen lassen.

    Wieso muss ich mit einer Nachzahlung an dem Vermieter rechnen wenn ich zu Beginn des Jahres ausgezogen bin ?

    Ich meine, die Nebenkosten für das Jahr 2022 sollten bei mir eher niedrig sein da ich nur 2 Monaten da gewohnt habe.

    Oder habe ich das falsch verstanden ?

    Zitat-Korrektur! Bitte Zitat dem jeweiligen Benutzer

    korrekt zuordnen

    Ich hatte eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 gewohnt).

    Der Vermieter hat mir gestern eine Kautionsabrechnung zum Unterschreiben zugeschickt (siehe ursprünglicher Nachricht vom Vermieter unten).

    Und zwar:

    gezahlte Kaution 1.035,00 €

    Zinsen 0,01 €

    Einbehalt NKA 2021 -250,00 €

    Einbehalt NKA 2022 -150,00 €

    Restauszahlung Kaution 635,01 €

    Meine Frage ist: hat Vermieter ein Recht ein Teil der Kaution einzubehalten bevor Nebenkostenabrechnung fertig ist?

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ...,

    anbei sende ich Ihnen die Kautionsabrechnung Ihrer ehemaligen Wohnung. Die Einbehalte für die noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen 2021 und 2022 werden mit den tatsächlichen Ergebnissen der jeweiligen Abrechnungen verrechnet und Ihnen gutgeschrieben oder von uns nachgefordert. Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen fristgerecht bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zugestellt.

    Bitte senden Sie mir die ausgefüllte und unterschriebene Kautionsabrechnung zurück (gerne per E-Mail), damit wir Ihnen den Restbetrag überweisen können.

    Für weitere Rückfragen können Sie sich natürlich gern an uns wenden.

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