Vielen Dank für die Antwort.
Welche rechtliches Mittel würden Sie hier empfehlen um das Geld vom Vermieter zu verlangen?
Ist das nur mit Anwalt möglich ?
Ich glaube nicht dass der Vermieter mir einfach so 250 Mäuse zurückzahlt..
Er könnte z.B. sagen: "Die Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2021 war genau 250 Euro deswegen
habe ich Ihnen keine Abrechnung geschickt da sowieso alles schon abgerechnet ist.."
Noch eine Folgefrage: ich bin aus der Nebenwohnung am 28.02.2022 ausgezogen,
und der Vermieter hat auch für die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 150 Euro von der Kaution abgezogen
(damit das am Ende 2023 abgerechnet werden kann).
Ist das korrekt so dass der Vermieter ein Teil der Kaution für Nebenkostenabrechnung maximal nur für 12 Monaten behalten darf
(egal wann man auszieht) ?
D.h. am Ende Februars 2023 kann ich schon die restliche 150 vom Vermieter auch verlangen ?
(falls er keine Nebenkostenabrechnung bis diesem Zeitpunkt mir für das Jahr 2022 erstellt)