Beiträge von HHMieter

    Moin Zusammen,

    ich wohne in Hamburg und habe jetzt leider eine Mieterhöhung um knapp über 15% erhalten (Kappungsgrenze beträgt in Hamburg 15%). So wie ich das verstehe, ist damit die Mieterhöhung ja nicht gleich komplett unwirksam, denn ansonsten scheint es keine Formfehler zu geben. Begründet wird die Mieterhöhung mit dem Mietenspiegel.

    Allerdings läge der Mietpreis auch bei 15% oberhalb des Mittelwertes aus dem Mietenspiegel der anzuwendenden Kategorie. Im Mietenspiegel sind wesentliche Merkmale einer normalen Wohnung aufgeführt. Die sind bei mir aber nicht alle erfüllt. So existiert kein Balkon oder ein Kabelanschluss und die Wohnung hat ein eng geschnittenes Schlauchbad. Merkmale einer besseren Ausstattung sind nicht vorhanden. Aus diesen Gründen würde ich den Mietpreis unterhalb des Mittelwerts sehen. Wie lässt sich anhand der Merkmale ein Mietenwert bestimmen?

    Mein momentaner Mietpreis liegt am unteren Ende innerhalb der Spanne. Daher bin ich unschlüssig, es auf einen Prozess ankommen zu lassen oder dem Vermieter einen Schritt entgegen zu kommen und nur eine teilweise Mieterhöhung zuzustimmen.

    Wenn ich nun nur einen Teil der Mieterhöhung zustimmen würde (z.B. 90 % vom Mittelwert) und ein Prozess ausbleiben würde, hätte man dann in Zukunft bei weiteren Erhöhungen des Mietenspiegels überhaupt noch eine Chance einer Mieterhöhung zu widersprechen? Würde also eine 5prozentige Erhöhung des Mietenspiegel quasi automatische eine 5prozentige Mieterhöhung zur Folge haben, da man ja selber die Spanneneinordnung definiert hat und damit als richtig bestimmt hat?

    Über Tipps würde ich mich sehr freuen

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