Wir drehen uns im Kreis. Vorher erklärst du, dass die Kosten wie Nebenkosten abgerechnet werden sollten, und jetzt sagst du, es sollen Einheiten für den Wertschlüssel gekauft werden (wie ich es ja zuerst angenommen hatte). Daher sollte wirklich dein Vertrag und die Abrechnung durch einen Anwalt geprüft werden. Wir kommen bei dem hin und her hier leider nicht weiter.
Das habe ich doch jetzt schon drei mal erklärte. Hier brauche ich nichts prüfen lassen. Laut meinem Vertrag muss ich keinen Schlüssel kaufen.
Aber ich musste einen kaufen, sonst hätte ich nicht nicht waschen können. Vertragsbruch! Und nochmal, als ich einzog vor 20 jahren war das kein Problem. Der Waschpreis entsprach den Kosten! Rest wurde erklärt. Weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Mir geht es nicht darum zu prüfen, ob ich das zahlen muss oder nicht....es geht um die Konsequenz daraus. Die Schuld ist doch schon lange eingestanden.
Nochmal: Wichtig ist zu wissen, wenn eine Pauschale ÜBERTEUERT, also gegen das Gesetz, gegen das Wirtschaftlichkeitsprinzip usw ist, was ist die Konsequenz daraus?
Ich habe bislang nur dazu die Mietpreisüberhöhung gefunden. Dieser wird hier aber nicht greifen. Es sei denn, da ich die Pauschale nicht an den Vermieter zahle, greift dann hier die Einzelpausche als quasi "Einzelpauschalüberhöhung". Kann ich mir aber nicht vorstellen. Aber, ich bin mir sicher, dass dieses zu finden sein wird. Könnte auch über allgemeine Geschäftsbedingungen oder sostwas laufen.
§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB - Inhaltskontrolle greift z.B. auch bei nicht korrekt erhobenen Pauschalen.
"Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass
die Bestimmung nicht klar und verständlich ist." Hier hat man dann eine
Frist von 3 Jahren.
Es ist seltsam, dass ich das alles rausfinde und mich dann trotzdem am laufenden Band erklären muss und mir anhören muss, dass es da keine Möglichkeiten gäbe :D. Recht ist logisch...und ein Mensch sollte logisch denken können. Also, falls Du konkret Ideen hast, was die Konsequenz aus einer zu hohen EInzelpauschale ist, dann würde dies Gold Wert sein. Damit Du einen Anhaltspunkt hast und Dich nicht gekreiselt fühlst :). Nichts für ungut
oder aber, was ist die Konsequenz von einem Vertragsbruch und deren erfolgten Zahlungen. Oder aber, was ist, wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip bei einer Pauschale um 200% verletzt wurde...was ist die Konsequenz daraus.
Das sind die Fragen, die wichtig sind.
Und bevor ich es vergesse. Streich das mit der Straftat aus dem Kopf. Erstens ist das kein Straftatbestand, und zweitens hilft dir das nicht weiter, das Geld zurück zu bekommen, denn das ist dann Zivilrecht.
Da muss ich deutlich widersprechen. Erleidet einer einen Schaden, der durch irreführung zur Bereicherung von einer Person selbst oder für einen dritten erfolgt, dann landen wir bei Betrug. Wie geschrieben, dass ist in mehreren Punkten erfüllt. Das ist keine Annahme, das ist Tatsache. Das ist ähnlich wie mit der Mietpreisüberhöhung. Nur weil es im BGB geregelt ist, heißt es nicht, dass wir nicht im Strafgesetzbuch landen können.
Betrachte es ie ein Produkt, das du im Supermarkt kaufst. Der Supermarkt will einen Preis, den du entweder bereit bist zu zahlen, oder du kaufst nicht. Genau so ist es auch, wenn du Einheiten für einen Waschgang kaufst.
Da hast Du nicht gelesen. Ich habe das Produkt schon gekauft. Es geht jetzt darum, dass, obwohl ich es gekauft habe, man mir kein voll funktionsfähiges Gerät geben will. Recht auf Rückgabe will man mir nicht geben. Ich hoffe die Antwort auf Dein Beispiel macht diesen Punkt jetzt klar.
Über den Mietzins habe ich die Berechtigung der Nutzung erworben. Über den Mietvertrag ist geregelt, was ich für die Nutzung zu zahlen habe. Jetzt ist es egal, ob eine (nichtige) Pauschale erhoben wird oder ob ich es direkt über die Nebenkosten zahle. Es ist nur wichtig, dass ich das zahle (auch wenn wir schon wissen, dass es vor dem Gesetz nichtig ist, wenn es eine Pauschale ist....aber das lassen wir hier außen vor, da uns dass bei der Fragestellung zur Verjährung nicht hilft).
Und um das jetzt wieder auf Dein Beispiel zu münzen. Stell Dir also vor, ich hätte ein Smartphone gekauft (Waschküche). Dies hat jedoch keinen Lautsprecher (Betriebskosten). Also benötige ich dazu noch laut Verpackung genau eine Zusatzkomponente...nicht mehr....nur eine einzige. Damit habe ich mich beim Kauf einverstanden erklärt (Mietvertrag). Zur Auswahl stehen: In Ears oder Closed Headphones oder Open Headphones oder aber ganz normale Lautsprecher. Ich entscheide mich aus praktischen Gründen für die In Ears und lege sie zur Kasse und möchte sie bezahlen. Nun sagt man mir aber, dass ich diese nicht bekomme. Ich müsste alle vier Produkte bezahlen. Und hinzu kommt dann noch der Hinweis, dass ich aber dann auch nur die In Ears bekomme. Die anderen verbleiben beim Ladenbesitzer und wandern in sein Eigentum. Er behält davon eines und gibt die anderen weiter an jeweis eine Person. Da ich das Produkt nun aber unbedingt nutzen muss...und es kein anderes gibt...und ich auch kein Geld habe, da das Phone teuer war und es absolut unwirtschaftlich wäre jetzt noch ein Phone zu kaufen, was mache ich jetzt?
Das ist Dein Beispiel. Vielleicht sollte ich öfters so bildlich arbeiten. Es trifft es in einigen Belangen nicht ganz auf den Kopf, aber die Kernaussage passt. Und jetzt ist wirklich Deine meinung, dass ich alle Kopfhörer kaufen soll und diese dem Ladenbesitzer geben soll und das ich keinerlei Rechte habe? Ich wette nicht :D.
Ich Grunde liegt hier ein nichtiges Geschäft vor. Und es kann natürlich auch betrügerische Absicht unterstellt werden.
Ja selbstverständlich ist das rechtens, und wir auch in vielen Häusern so gemacht. Darin besteht auch nicht die Problematik deiner Frage.
Und genau darum drehst Du dich im Kreis. Du hast in einem anderen Post exakt das Gegenteil bei selbiger Sachlage gesagt. Und obwohl ich Dich jetzt 2 mal exakt auf den Punkt hingewiesen habe, verfällst Du wieder in das "Gesellschaftsproblem", dass der Gesamtkontext außen vor gelassen wird.
Hier ist es "diese Schlüsselabrechnung" im Kontext zu exakt einem Satz davor "
Hier wurde nur die Betriebskostenverordnung §2 beigefügt, wo dann Absatz 16 die Waschküche regelt. Hier müsste es dann eigentlich über meine Wohnfläche abgerechnet werden".
Aber Deine Schlussfolgerung ist richtig, denn das ist nicht die Problematik meiner Frage. Aus diesem Grunde weiß ich auch nicht, warum Du dich im Kreis drehst. Sei mir nicht bös, dass ich das jetzt etwas energischer darstelle. Aber mir gefällt Dein Input im Allgemeinen und ich hoffe nun bist Du so gepolt, dass Du es auch im Gesamtkontext versteht.
... und doch hast du immer weiter die Einheiten für den Wertschlüssel gekauft anstatt eine andere Lösung für die Wäsche zu suchen. Im Supermarkt kannst auch auch nicht 1 Jahr später hin gehen und sagen, das Produkt war zu teuer.
Das habe ich vorhin ausführlich im Supermarktbeispiel beschrieben. Es gab keine Wahl, weil ich das Produkt nehmen musste. Jetzt ist halt nur zu prüfen, wann verjährt das alles. Und da ist es eben auch relevant zu wissen, ob es ggf. eine Straftat war...sei es eine Wirtschaftstat, wie z.B. die Mietpreisüberhöhung (hier wohl nicht anzuwenden..aber ggf. gibt es die Betriebskostenüberhöhung oder etwas vergleichbares), oder eben ein Betrug. Auch wäre es interessant zu wissen, wann etwas verjährt, wenn etwas erhoben wurde, was man zahlen muss, ohne das man hierzu verpflichtet war.
Das nur nochmal zusammengefasst sind die Fragestellungen die wichtig sind.
Im Übrigen...alle Deine einzelnen Punkte sind auf einen fiktiven Fall immer korrekt und schlüssig dargelegt. Das passt alles. Aber wie geschrieben, Du verlierst leider aufgrund von einzelnen Schlagworten den Gesamtkontext außer acht.