Beiträge von thomas93

    Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Miethöhe stand in der Anzeige über die ich auf das Angebot gestoßen bin (auf WG-gesucht) und wurde bei der Besichtigung auch genannt, was der Vermieter durch einen Zeugen belegen könnte. Macht das einen Unterschied?

    Viele Grüße,

    Thomas

    Hallo,
    ich hätte eine Frage zu meiner jetzigen Situation. Am Montag war ich bei einer Besichtigung für ein WG-Zimmer, habe bisher aber nicht explizit zugesagt und keinen Mietvertrag unterschrieben. Ich möchte mich nun nicht für dieses Zimmer entscheiden und würde gerne wissen ob ein bindender Vertrag zustande gekommen ist.

    Hier der E-Mail Verlauf seit Montagabend bis gestern


    E-Mail 1:

    Hallo Vermieter,
    hier meine Selbstauskunft. Ich finde beide Zimmer interessant, würde aber das Zimmer im 3. Stock bevorzugen.
    Über eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mieter(+ ausgefüllte Selbstauskunft)


    E-Mail 2:
    Sehr geehrter Mieter,

    vielen Dank für Ihre Bewerbung.Zu wann möchten Sie gerne einziehen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    Vermieter


    E-Mail 3:

    Sehr geehrter Vermieter,
    ich beginne mit der neuen Arbeitsstelle am 01.03., deswegen wäre der 22.02 optimal.
    Wäre ein Mietbeginn zum 22.02 möglich? Wenn nicht, zu welchem Zeitpunkt würde das Zimmer vermietet werden?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mieter


    E-Mail 4:
    Sehr geehrter Mieter,

    der früheste Termin ist der 01. März 2022. Eine Übergabe kann dann einige Tage vorher erfolgen, wenn Sie zu dem Übergabtermin dann die erste Miete und die Kaution gezahlt haben.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Vermieter

    E-Mail 5:

    Hallo Vermieter,
    Das wäre in Ordnung. Mir würden auch 1-2 Tage vorher reichen, da das Zimmer ja bereits möbliert ist.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mieter

    E-Mail 6:

    Sehr geehrter Mieter,
    dann machen wir die Mietverträge fertig und senden Ihnen diese nach Hamburg.
    Mit freundlichen Grüßen

    Vermieter

    Ist durch diesen E-Mail-Verlauf bereits eine Bindung entstanden, durch die ich rechtlich verpflichtet wäre das WG-Zimmer zu mieten?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Thomas


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