Beiträge von Philumi

    @darkshadow danke für die Antwort.


    "Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf."

    Das ist nicht erfüllt, in dem Mehrfamilienhaus gibt es 3 Wohnungen, wovon eine von Vermieter / Besitzer bewohnt wird. Liege ich damit richtig? Absatzt zwei dürfte auch nicht zutreffen, da der besagte Wohnraum nicht innerhalb des Wohnraumes des Vermieters ist, sondern eine eigene, abgetrennte Wohnung darstellt.

    Oder zählt die Wohnung des Vermieters nicht mit? Wir sind auf jeden Fall drei Parteien inklusive Vermieter, jede der 3 Wohnungen ist getrennt und unabhängig der anderen über einen gemeinsamen Hausflur wie in den meisten Mehrfamilienhäusern zu betreten.

    Und falls es doch zutrifft, würde die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängert, korrekt?

    Guten Tag,

    ich habe aufgrund eines kleines Streites über am Sonntag gewaschene Wäsche eine Kündigung bekommen.

    In der Kündigung steht als Begründung der Eigenbedarf mit der Erklärung "Wohnung soll in Kellerräume umgewandelt werden."

    Das ist absolut keine legitime Begründung, oder? Zumal es sich zu 100% um einen vorgeschobenen Eigenbedarf handelt, das hat mir meine Vermieterin (leider am Telefon) auch so mitteil. Sie wolle mich loswerden.

    Diese Kündigung habe ich schriftlich erstmal abgelehnt, weil diese nicht fristgerecht war.

    Nun habe ich eine neue bekommen, diesmal sogar fristgerecht zu Ende Mai.

    Wie gehe ich nun weiter fort? Ich kenne mich mit sowas leider gar nicht aus, hatte noch nie Berührungspunkte mit Mieterschutz, Anwalt oder dergleichen.

    Ein zweites Anliegen welches ich habe, ist die Tatsache, dass ich einen Untermietvertrag habe, obwohl mein Wohnverhältnis definitiv nicht dies der Untermiete erfüllt.

    Ich habe den Vertrag damals so unterschrieben, weil ich dringend eine Wohnung brauchte und gelesen habe, dass ein Untermietvertrag in diesem Falle den selben Wert wie ein normaler Mietvertrag hätte.

    Die Wohnung ist über den Hausflur getrennt mit eigener Wohnungseingangstür zu betreten (wie in jedem Mehrfamilienhaus halt), ich habe mit der Wohnung meiner Vermieterin nichts zu tun und diese ist Eigentümerin des Hauses. Es gibt keine dritte involvierte Person und ich lebe auch nicht in einem von meiner Vermieterin / der Hausbesitzerin benutzen Raum oder sowas.

    Liege ich mit der Vermutung richtig, dass der Mietvertrag dementsprechend die selbe Wirksamkeit wie ein normaler Mietvertrag bekommt?

    Danke schonmal

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