@darkshadow danke für die Antwort.
"Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf."
Das ist nicht erfüllt, in dem Mehrfamilienhaus gibt es 3 Wohnungen, wovon eine von Vermieter / Besitzer bewohnt wird. Liege ich damit richtig? Absatzt zwei dürfte auch nicht zutreffen, da der besagte Wohnraum nicht innerhalb des Wohnraumes des Vermieters ist, sondern eine eigene, abgetrennte Wohnung darstellt.
Oder zählt die Wohnung des Vermieters nicht mit? Wir sind auf jeden Fall drei Parteien inklusive Vermieter, jede der 3 Wohnungen ist getrennt und unabhängig der anderen über einen gemeinsamen Hausflur wie in den meisten Mehrfamilienhäusern zu betreten.
Und falls es doch zutrifft, würde die Kündigungsfrist von 3 auf 6 Monate verlängert, korrekt?