Beiträge von Hope75

    Wenn ich das richtig verstehe, wurden hier nicht einmal pauschale Betriebskosten vereinbart, was bei Heizkosten sowieso nur in Ausnahmefällen möglich ist. Hierbei gibt es in der Regel die Verpflichtung laut Heizkostenverordnung, diese Kosten nach Verbrauch abzurechnen.

    Letztendlich ist es dann recht einfach: Wenn keine Pauschalen zu Heizkosten vereinbart sind, kann der Vermieter natürlich auch nichts erhöhen.

    Ich danke dir für Deine schnelle Antwort. Generell hätte ich das auch so betrachtet. Aber eine Frage hätte ich noch:

    Wir haben die Vermieter bereits vorsichtig darauf hingewiesen, dass wir einer Erhöhung der Nebenkosten nicht zustimmen MÜSSEN, es aber tun weil wir nicht asozial sind. Alle sind betroffen von den Erhöhungen und wir wollten den selbst verursachten Fehler des VM nicht ausnutzen. Allein die Andeutung der Rechtslage hat ihn so verärgert das er dann sagte: " Dann erhöhe ich die Miete halt alle zwei Jahre".

    Ist das zulässig? In einer Stadt in der es keinen ausgewiesenen Mitspiegel gibt?

    Liebste Grüße Heike:)

    Guten Tag.
    Erstmal vielen Dank,dass es hier überhaupt die Möglichkeit gibt Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.
    Zu meiner Situation:
    Bereits 2015 unterschrieben mein Mann und ich einen Mietvertrag. 5-Parteien-Haus, die beiden Vermieter(Zwei Brüder mit Ehefrauen) wohnen mit uns dort. Also von den 5 Wohnungen werden zwei selbst bewohnt und 3 vermietet. Wir haben einen MV eines Vermietervereines unterzeichnet. Es wurde ein Mietpreis vereinbart in dem die Heizkosten beinhaltet waren, jedoch nicht gesondert aufgelistet waren.

    Der Mietpreis ist im Vertrag handschriftlich mit dem Zusatz "inkl. Betriebskosten" ausgewiesen. Lediglich Wasser wurde mit festgelegt, hierbei wird tatsächlich nach Verbrauch abgerechnet. Im Mietvertrag würden die Zeilen zu den NK frei gelassen, ausser bei Wasser, und nur die Gesamtmiete angegeben. Als Grund wurde uns erklärt, dass es keine Möglichkeit der Ermittlung des tatsächlichen Heizbedarfes gibt, bauartbedingt keine Zähler verbaut wurden. Heizkosten werden also durch alle Parteien geteilt und so kam es zu unserer Miete. Wir bekommen nie eine Heizkostenabrechnung. Wir waren erfreut weil wir davon ausgingen, dass es somit auch nicht zu einer Erhöhung der NK für Heizung kommen kann. Nun bekamen wir vor zwei Jahren eine geringe Erhöhung der Miete weil ein Winterdienst installiert wurde. Wir wissen darauf hin, dass sie die NK nicht erhöhen dürften und es kam zu kleinen Unstimmigkeiten. Am Ende bezahlten wir die Erhöhung aber wiesen schriftlich darauf hin, dass wir damit nicht grundsätzlich einer Erhöhung der NK zustimmen weil die Vermieter uns bei Vertragsabschluss einen Festpreis anboten. Nun kam wieder eine Erhöhung, diesmal natürlich wegen der gestiegenen Energiekosten. Wie verhalte ich mich korrekt? Darf er NK oder generell die Miete erhöhen? Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus bei allen. Liebe Grüße Heike

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