Wenn ich das richtig verstehe, wurden hier nicht einmal pauschale Betriebskosten vereinbart, was bei Heizkosten sowieso nur in Ausnahmefällen möglich ist. Hierbei gibt es in der Regel die Verpflichtung laut Heizkostenverordnung, diese Kosten nach Verbrauch abzurechnen.
Letztendlich ist es dann recht einfach: Wenn keine Pauschalen zu Heizkosten vereinbart sind, kann der Vermieter natürlich auch nichts erhöhen.
Ich danke dir für Deine schnelle Antwort. Generell hätte ich das auch so betrachtet. Aber eine Frage hätte ich noch:
Wir haben die Vermieter bereits vorsichtig darauf hingewiesen, dass wir einer Erhöhung der Nebenkosten nicht zustimmen MÜSSEN, es aber tun weil wir nicht asozial sind. Alle sind betroffen von den Erhöhungen und wir wollten den selbst verursachten Fehler des VM nicht ausnutzen. Allein die Andeutung der Rechtslage hat ihn so verärgert das er dann sagte: " Dann erhöhe ich die Miete halt alle zwei Jahre".
Ist das zulässig? In einer Stadt in der es keinen ausgewiesenen Mitspiegel gibt?
Liebste Grüße Heike![]()