Beiträge von ViktoryS89

    Wir hätten aber dann in dem Fall die Möglichkeit die Wohnung für den restlichen Zeitraum des befristeten Vertrages unterzuvermieten oder?

    In unserem Vertrag steht drin, dass wir für eine Untervermietung einen Antrag stellen können. Ich habe gelesen, dass wenn der Vermieter diesen Antrag ohne triftigen Grund ablehnt, wir dann außerordentlich kündigen können, ist das richtig? Und gilt das auch bei einem befristeten Vertrag?

    Hallo zusammen,

    Wir haben aktuell einen befristeten Mietvertrag bis 29.02.23. Jetzt wollen wir aber gern in ein anderes Haus einziehen und kommen nicht aus dem Vertrag raus.

    Die Vermieter haben laut Vertrag Eigennutzung ab 01.03.2023 angemeldet. Deshalb die Befristung. Allerdings haben sie uns mitgeteilt, dass sie sich jetzt doch umentschieden haben und zu dem Zeitpunkt noch gar nicht einziehen können. Sondern der Einzug sich verschiebt.

    Deshalb entfällt doch eigentlich der Befristungsgrund oder? Können wir den Vertrag dann anfechten? Und ggf. doch ordentlich kündigen?

    Bitte um Aufklärung :)

    Lieben Gruß

    Viktoria

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