Es existiert ein vom Vermieter (leider nicht wirklich "firm" was Vermietungen angeht) und Mieter unterschriebener Mietvertrag mit Start 01.10.2010 (700 Euro Kaltmiete für 70qm) in dem unter Paragraph 15 "Sonstige Vereinbarung" steht:
Der Mietzins bleibt bis zum 31.10.2025 unverändert. Ab dem 01.11.2025 erhöht sich die Kaltmiete um 4% alle 5 Jahre.
Soweit ich verstehe ist diese Staffelmietvereinbarung ungültig, da folgendes gilt:
Die Fragen:
- Verstehe ich das richtig, ist der Zusatz der Staffelmietel damit ungültig?
- Gilt damit wieder dann das "normale" Mietrecht für die beiden Parteien? (also z.B. Erhöhung möglich alle 3 Jahre um 15% bis 20% je nach Situation bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)
- Bei den momentanen Verhältnissen wird wohl auch das Finanzamt schnell auf den Plan treten und das ganze als Liebhaberei anschauen, da viel zu günstig vermietet wird (und sich daran auch die nächsten Jahrzehnte nichts ändern wird, da ja gemäß vereinbarung 2x um 4% in 10 Jahren lediglich erhöht werden kann)
- Welche Möglichkeiten hat der Mieter (wird ein Interesse haben diesen super Mietvertrag zu behalten) oder der Vermieter (wird ein Interesse haben zumindest mit Gewinnabsicht zu vermieten) hier?
Das ganze Thema kam nun zum Vorschein, nachdem umfangreiche Sanierungen am Haus durchgeführt worden sind und die Mietverträge von dritter Seite bzgl. Umlegbarkeit geprüt wurden.
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