Ok, schade - aber dann wirds wohl der Punkt sein, den man zumindest beanstanden kann. Danke - das sollte sie dann mal anmerken.
Beiträge von pollos
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Ich habe den Vertrag vorliegen - das ist ein Wohnungs-Einheitsmietvertrag (RNK 599), in dem leider nur steht, dass die Kosten für Müll usw. nicht in der Kaltmiete enthalten sind und jährlich berechnet werden, leider kein Wort zum Berechnungsschlüssel o.ä.
Die Mieterin wurde auch nicht darüber informiert, dass die Berechnungsgrundlage geändert wurde, sie bekam nur eine neue IBAN an die sie zukünftig die Miete und NK überweisen soll.
Allerdings sind dann die Punkte §3 Punkt 3 und 4 interessant (?) - man sieht die hier z.B. direkt auf Bild 2:
Nicht zugelassene Verlinkung entfernt.
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Anscheinend wurden wohl keine neuen Tonnen zugestellt - sollte alles so geblieben sein, wie davor. Ich habe ihr Bescheid gesagt, dass sie mal den Mietvertrag checken soll. Danke schon mal
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Liebe Community,
ich frage hier für eine Kollegin - folgender Sachverhalt - sie wohnt zu 4. in einem 4-Parteien-Haus.
Davon sind:
Wohnung 1: 1 Person
Wohnung 2: 1 Person
Ihre: 4 Personen
Wohnung 4: Gewerbe/Büro
Ansonsten noch ein Restaurant im Erdgeschoss, die lassen ihren Müll aber selbst abholen
Es gibt dort nicht für jede Partei eine eigene Mülltonne, sie werden geteilt.
Jetzt hat sich letztes Jahr die Hausverwaltung geändert, die sich um die Nebenkosten kümmert - vorher wurde die Müllkosten von 693,30€ durch 4 Parteien geteilt. Die neue Hausverwaltung legt allerdings eine Abrechnung nach Personentagen fest - die Grundgebühr hat sich zu 2018 nicht großartig geändert (jetzt 693,24€) - jedoch hat sich ihre Nachzahlung für den Müll, da sie ja zu 4. sind, stark erhöht - auf nun 396,19€, was 57% der Gesamtmüllkosten beträgt. Die HV hatte auch eine Erläuterung zu den Personentagen geschickt, nur fragt sie sich, ob das so zulässig ist, weil sie ja mehr bezahlen muss.
Danke schon mal für die Antworten
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