Beiträge von Mangart

    Guten Tag, ich habe eine kurze Frage.

    Zum 31.03. habe ich meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Ich möchte allerdings zum 15.03. ausziehen. Deswegen hat die Hausverwaltung mir die Möglichkeit eingeräumt 3 potentielle Nachmieter inkl. aller benötigten Unterlagen vorzuschlagen, die dann der Vermieterin vorgeschlagen werden. Soweit mir bekannt ein recht üblicher Prozess. Da ich meine Küche an den potentiellen Nachmietenden verkaufen möchte, schlage ich deswegen natürlich auch nur 3 Nachmieter vor, die mir diese Küche abnehmen möchten. Im übrigen zu einem akzeptablen Preis von 950 € (original Preis vor 3 Jahren: 1.600 €).

    Die Dame von der Hausverwaltung hat nun eine weitere Person ins Spiel gebracht, die Tochter einer ihrer Freundinnen. Diese hat sich auch die Wohnung angeschaut und möchte nur 50% der Ablösesumme zahlen. Das ist für mich nicht akzeptabel. Daraufhin habe ich eine Empfehlung dieser Person als Nachmieterin abgelehnt, worauf mir gedroht wurde nicht früher wie besprochen aus dem Mietverhältnis zu kommen. Jetzt meine Frage: Darf die Hausverwaltung ohne mein Einverständnis der Vermieterin potentielle Nachmieter vorschlagen mit denen ich nicht einverstanden bin bzw. die ich nicht empfehlen würde? Das ist nämlich schon ohne meine Zustimmung geschehen.

    Vielen Dank schon mal!

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