Beiträge von ommh

    Hallo zusammen,


    Wir haben eine Frage zu unserem Mietvertrag bzw. der gerade erhaltenen 'Kündigung auf Eigenbedarf'.


    Die Ausganglage ist wie folgt:

    Wir wohnen im Objekt seit November 2012. Der damalige Mietvertrag hatte ein befristetes Mietverhältnis von 5 Jahren (bis 2017). Befristungsgrund war Verkauf oder Eigennutzung.

    2017 haben wir einen Zusatz aufgesetzt zu Verlängerung des Mietverhältnisses.

    1. Der Mietvertrag vom 26.09.2012 über die Vermietung einer Doppelhaushälfte: (Adresse) bleibt unverändert bestehen mit Ausnahme nachfolgender Änderungen:
    2. Mietdauer: Der Mietvertrag beginnt am 01.12.2017 und läuft auf eine bestimmte Dauer von drei Jahren. Er endet am 30.11.2020, ohne dass es einer Erklärung seitens einer Partei bedarf. Die Befristung beruht im beiderseitigen Einverständnis darauf, dass die Immobilie von XXXX oder von den Abkömmlingen der Vermieter selbst genutzt bzw. die Immobilie verkauf werden soll.
    3. Miete …
    4. Staffelmiete …
    5. Den Mietern steht eine Verlängerungsoption von zwei Jahren zu, sollte die Immobilie nicht entsprechend den gem. unter Nr. 2 genannten Bedingungen die Befristung angezeigt werden. Die Option muss bis zum 30.06.2020 per Brief von den Mietern angezeigt werden. Der Mietzins beträgt dann ….


    Zur aktuellen Situation:

    Wir haben im Spätsommer 2019 Eigentum erworben welches wir aktuell mit sehr viel Eigenleistung kernsanieren. Dies hatten wir auch dem Vermieter angezeigt mit dem Verweis, dass wir irgendwann im Laufe der Vertragslaufzeit flexibel (3 Monate Vorlauf) kündigen werden. Was auch von Vermieter-Seite als 'kein Problem' dargestellt wurde, da zu dem Zeitpunkt das Verhältnis gut war.

    Aufgrund vieler Unwägbarkeiten (Bafa/KfW-Regelungen wurden mehrmals angepasst: 2019/20 und 2020/21, Energieberatung war fehlerhaft, Handwerkermangel, Material und Lieferengpässe, Corona-Pandemie und gesundheitliche Thematiken in der Familie) hat sich die Kernsanierung leider bis ins Jahr 2021 gezogen, so dass wir aktuell damit planen zum Mai 2022 nun endlich fertig zu sein und umziehen zu können.

    Nun erwartet der Sohn des Vermieters sein zweites Kind wodurch seine bisherige Wohnsituation nicht mehr passend ist und er gerne in das Objekt ziehen möchte, welches aktuell noch an uns vermietet ist.

    Dabei ist es so, dass die Geburt des Kindes für den Mai 2022 erwartet wird und das Objekt im Vorfeld nochmals entsprechend renoviert werden soll (scheinbar im April 2022). Zusätzlich wird es so dargestellt, dass die auswärtige Familie der Schwiegertochter extra für die Geburt anreist (anderer Kontinent) um 1 Monat die Ankunft des neuen Familienmitglieds zu begleiten (vermeintlich üblich in dem Kulturkreis), so dass der Bedarf nach mehr Wohnraum entsprechend noch dringender ist.


    Daraufhin haben wir nun die Kündigung des Mietverhältnisses heute zugestellt bekommen, mit einer Kündigungsfrist zum 31.03.2022 (3-Monatsfrist auf Eigenbedarf). D.h. etwa 1 (vielleicht 1,5) Monate vor unserem eigentlich geplanten Auszug. Auch hier sind wir weiterhin von den Handwerkern abhängig.


    Das Problem was sich für uns nun stellt ist die Tatsache, dass wir die im Mietvertragszusatz genannte Verlängerungsoption von 2 Jahren zwar faktisch im Einverständnis mit dem Vermieter leben (wir sind ja weiterhin hier drin und zahlen entsprechend Miete), aber diese nie schriftlich angezeigt hatten, wie im Zusatz Punkt 5 definiert.

    Wie gesagt, das Verhältnis mit dem Vermieter war bis dato gut.


    Unter den o.g. Umständen stellen sich uns nun folgende Fragen, um die nächsten Schritte einleiten zu können:

    1. Ist unser Mietvertrag weiterhin gültig obwohl wir die Verlängerungsoption nicht schriftlich gezogen haben, aber dies stillschweigend in beiderseitigen Einverständnis so gelebt wurde (für mehr als 12 Monate)?
    2. Nachdem das Mietverhältnis nun seit 2012 andauert wäre die gesetzliche Kündigungsfrist ja eh mind. 6 Monate oder hat es einen Einfluss, dass die Mietverhältnisse über 2 befristete Perioden gehen und damit einzeln betrachtet werden? Hat die unklare Vertragslage aus Frage 1 auf die Bewertung des Mietverhältnisses einen Einfluss?
    3. Falls die beiden erstgenannten Punkte nicht eh schon in unserem Sinne sind, gibt es ja noch so Aspekte wie Härtefallregelungen und Räumungsfristen, damit wir die ca. 1,5 Monate noch überbrücken können. In welchem zeitlichen Zusammenhang stehen die zur eigentlichen Kündigung und mit welchen Kosten muss man rechnen, diese zu beantragen?


    Vielen Dank vorab für eine erste Einschätzung, ob die Kündigung als solches und dann mit einer 3-Monatsfrist überhaupt rechtlich Bestand hat und wir mit einem schriftlichen Widerspruch (mit Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung) uns bereits absichern können.

    Dies würde uns sehr helfen die nächsten Maßnahmen einleiten zu können.

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