Guten Abend und ein besinnliches Weihnachtsfest,
Ich wohne in einem 2-Familienhaus seit 2019. Im Mai 2021 wurde das Haus verkauft (der vorherige Eigentümer ist verstorben), meine Wohnung wurde zum 31.08.22 wegen Eigenbedarf gekündigt.
Ich bekam am 23.12.21 einen Brief vom jetzigen Eigentümer, dass ich den Kellerraum bis zum 31.12.21 räumen muss, da dieser nicht im Mietvertrag vereinbart ist. Sehrwohl aber ein Abstellraum! Bis 1970 hatte diese Wohnung auch einen Abstellraum, der wurde aber mit Ausbau des Dachgeschosses von der Wohnung getrennt und als Treppenhaus ins Dach umgebaut.
Der neue Eigentümer beruft sich auf den alten Grundriss, dass lediglich ein Abstellraum Bestandteil des Mietvertrages sei, sich dieser jedoch innerhalb der Wohnung im Dachgeschoss befindet und somit nicht von mir zu nutzen sei.
Ist ja klar, daher bekam ich diesen Kellerraum unter Zeugen beim Einzug zu gewiesen, allerdings steht im Mietvertrag Abstellraum und nicht Keller.
Ich möchte als erstes dem Widersprechen, habe hierzu ein Urteil vom BGH gefunden (AZ lll ZR 71/07). Außerdem steht mir laut Vertrag ja ein Raum zur Verfügung, oder sehe ich das falsch?
Es ist alles reine Schikane, bisher konnte ich alles alleine regeln aber wie sieht das hier aus?
Ich muss dem erstmal widersprechen sonst entrümpeln sie alles und zwischen den Jahren werde ich wahrscheinlich keinen Anwalt dafür finden. ![]()