Beiträge von Nexos

    Guten Tag,

    meine Vermieter haben dieses Jahr, ab dem Juni beginnend den Mietvertrag folgendermaßen umgeändert:

    - Nettokaltmiete von 900€ auf 990€ erhöht.

    - Monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 120€ auf 90€ gesenkt.

    Nun haben ich zusammen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 (11€ zu meinen Gunsten, also ziemlich genau bei 0 rausgekommen) eine Erhöhung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung von 20€ pro Monat für das Jahr 2022 erhalten.

    Meine Frage wäre, ob das in Anbetracht der diesjährigen Senkung der Betriebskostenvorauszahlung und gleichzeitigen Erhöhung der Nettokaltmiete erlaubt ist?

    Vielen Dank.

    Mfg

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