Beiträge von Dns88

    Offensichtlich war damit aber die Küche nie zu warm, sondern die Beheizung durch den Heizkörper notwendig, wenn es der Mieter nicht einmal bemerkt hat, dass der Heizkörper wärmt.

    Hierzu noch ein Frage. Ist hier Ihr Argument, dass der Mieter durch die Wärme in der Küche hätte merken müssen, dass die Heizung an ist? Das ist grundsätzlich verständlich, aber in diesem Fall, m.E., eingeschränkt durch folgende Gründe:

    1. August bis Dezember waren/sind keine besonders kalten Monate.
    2. Die Küche liegt direkt unterm Dach, sprich ist sonnengewärmt.
    3. Die Nachbarn heizen drunter und seitlich - sprich, das mitgewärmt ist auch nicht so abwegig.
    4. Der Nebenraum wird beheizt und ist nicht durch eine Tür abgetrennt, sprich auch hier ist die Miterwärmung für den Mieter logisch denkbar.

    All das, wird dadurch bestätigt, dass die Küche, trotz der auf "*"-Stellung und einem fühlbar kalten Heizkörper weiterhin nutzbar warm ist.

    Sie würden dennoch sagen, der Mieter darf sich hier keine Hoffnungen machen auf Betriebskostenminderung?

    Vielen Dank!

    Vielen Dank für die Antworten.

    Zu der Frage zu den 200€. In der vom Vermieter zugesandten "Einzelabrechnung Energie- und Betriebskosten" gibt es eine genaue Auflistung der Heizkörper, inklusive Ablese- und Verbrauchswerte, Geräte-Nr., und Verbrauch.

    Der Mieter hatte nur gemerkt, dass das Rohr das zu der Heizung führt, oft warm war, aber nicht dass der Heizungskörper warm war (steht etwas versteckt).

    Eine Rückfrage noch. Du schreibst "Abschließend der Hinweis, dass es aus Kostensicht eher schlecht ist, einzelne Heizkörper komplett abzudrehen." Danke für den Hinweis. Könntest Du kurz erläutern, warum?

    Hallo zusammen,

    folgender fiktiver Fall. Mieter A ist im August 2020 in eine neue Wohnung eingezogen. Im Oktober 2021 erhält er vom Vermieter B die Nebenkostenabrechnung für 2020 (also fünf Monate von August bis Ende Dezember 2020). Hier sieht der A, dass ein Heizkörper in der Küche, über 200€ an Heizwert verbraucht hat, obwohl der A sie nie angemacht hat, das heißt, sie immer auf der niedrigst-möglichen Stufe "*" hat stehen lassen. Der A fühlt nun den entsprechenden Heizkörper ab und merkt, dass dieser tatsächlich wärmt. Der A meldet dies dem B und der B schickt einen Techniker C, der einen (altersbegründeten) Defekt des Thermostats entdeckt, der das Heiz-Problem ausgelöst hat. Der C behebt den Defekt erfolgreich.

    Hier nun die Frage: Muss der A dem B die vollständigen Heizkosten (sowohl für die zweite Jahreshälfte 2020 als auch voraussichtlich für das Jahr 2021 bis zum Oktober) für den defekten Heizkörper zahlen oder müssen diese gemindert oder gar erlassen werden? Was sagt hier das Mietrecht oder die Heizkostenverordnung?

    Herzlichen Dank für die Einschätzungen!

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